- Land: Deutschland
- Region: Nordrhein-Westfalen
- Stadt: Köln
RA Dr. Markus Haintz:
Wir vertreten aktuell einen Mandanten (nicht Björn Höcke) wegen der Aussage "Alles für Deutschland" in einer Revision vor dem Oberlandesgericht.
Die Generalstaatsanwaltschaft bezeichnet in ihrer Antragsschrift Herrn Höcke sinngemäß als einen Angehörigen des nationalistisch-völkischen Flügels der Partei Alternative für Deutschland.
Damit wird ein Revisionsverfahren politisiert, bei dem es eigentlich nur um die richtige Rechtsanwendung gehen sollte … Das ist wohl eine Ausprägung „unseres Rechtsstaates“?
Aufgrund von § 353d Nr. 3 StGB (Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen) zitiere ich nicht wörtlich, sondern habe die Aussage der Generalstaatsanwaltschaft umgeschrieben.
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