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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die NOTARTREUHANDBANK AG wegen Verletzungen von Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
Veröffentlichungsdatum:17. März 2026 | Kategorien:Sanktion
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die NOTARTREUHANDBANK AG eine Geldstrafe von 127.500 Euro verhängt.
Grund für die Strafe sind Verstöße gegen das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG).
Konkret verfügte die NOTARTREUHANDBANK AG nicht über angemessenen Strategien, Verfahren und Kontrollen betreffend die Sorgfaltspflicht zur kontinuierlichen Überwachung ihrer Geschäftsbeziehungen mit Kunden, einschließlich einer Überprüfung der im Verlauf der Geschäftsbeziehung ausgeführten Transaktionen, um sicherzustellen, dass diese mit ihren Kenntnissen über den Kunden, seine Geschäftstätigkeit und sein Risikoprofil, einschließlich erforderlichenfalls der Herkunft seiner Mittel, übereinstimmen, die in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Tätigkeit und Größe standen, und legte solche auch nicht ausreichend in schriftlicher Form fest.
Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.
Aktualisierung vom 13.04.2026
Die NOTARTREUHANDBANK AG hat Beschwerde gegen das Straferkenntnis der FMA an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben.
Es wird höchste Zeit, daß bei den Rechtsanwälten sich ebenfalls etwas tut.
Hilfreiche Information
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