- Land: Deutschland
- Region: Nordrhein-Westfalen
- Stadt: Köln
RA Dr. Markus Haintz: Zivilklagen gegen Strack-Zimmermann aufgrund von SO-DONE-Abmahnungen
AG Düsseldorf setzt Verfahren gegen Strack-Zimmermann bis zur Entscheidung bezüglich einer negativen Feststellungsklage am LG Hamburg aus.
StraZi schuldet unserem Mandanten 627,13 € aufgrund einer Klagerücknahme, hat den Betrag aber nicht bezahlt und die Aufrechnung mit einer vermeintlichen Gegenforderung bezüglich der Abmahnkosten erklärt. Unsere negative Feststellungsklage in Hamburg wird ergeben, dass diese Gegenforderung nicht besteht.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat richtigerweise das Verfahren ausgesetzt, um keine widersprüchlichen rechtskräftigen Urteile zu riskieren. #sodoneabschalten
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Die massenhaften #188MussWeg‑Strafanzeigen und Abmahnungen im Namen von führenden Politikern wegen „Majestätsbeleidigung“ müssen gestoppt werden.
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