- Land: Deutschland
- Region: Nordrhein-Westfalen
- Stadt: Münster
OLG Hamm entscheidet über die zivilrechtliche Festsetzung von Kosten von „So-Done“-Strafanzeigen von Strack-Zimmermann
Sachverhalt: Das AG Rheine setzt diese Kosten zu Lasten unseres Mandanten in einem Zivilprozess fest → LG Münster bestätigt die Festsetzung und weist unsere Beschwerden zurück.
Dasselbe LG Münster weist die Kosten der Strafanzeige in anderer, vergleichbarer Sache zurück → über die Beschwerde von StraZi hiergegen entscheidet nun das OLG Hamm.
Dies ist auch nötig. Ansonsten werden nach dem Zufallsprinzip am selben Landgericht Münster für vergleichbare Sachverhalte einmal Kosten zugesprochen und einmal nicht. Das geht nicht.
Hintergrund: Der mit unlauteren Mitteln arbeitende „So-Done“-Anwalt Alexander Brockmeier lässt in zivilrechtlichen Verfahren die Kosten seiner Strafanzeigen gegen unsere Mandanten als „notwendige Kosten“ des Rechtsstreits festsetzen. Manche Rechtspfleger in Münster setzen diese Kosten dann fest, andere nicht.
Unterstützen geht hier oder über SO DONE abschalten.
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