xDanke! Das ist sehr hilfreich.

Kostenlos Horst-Wessel-Lied wegen Geringfügigkeit u.fehlendem öffentlichen Interesse nach § 153 I StPO eingest Berlin

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Gerichte Deutschland Published date: 20/01/2026 Modified date: 20/01/2026
  • Land: Deutschland
  • Region: Berlin
  • Stadt: Berlin

RA Dr. Markus Haintz:

Generalstaatsanwaltschaft Koblenz stellt Ermittlungen auf Grund von Anspielung auf das Horst-Wessel-Lied wegen Geringfügigkeit und fehlendem öffentlichen Interesse nach § 153 I StPO ein.

Unser Mandant hatte die Regierungsdemos gegen „rechts“ Anfang letzten Jahres wie folgt kommentiert:

„Herrlich... Die Fahnen hoch, die Reihen dicht geschlossen... Oder habe ich mich da vertan?“

Der Post hatte 12 Views (Ansichten) und war somit kaum dazu geeignet, nationalsozialistisches Gedankengut wieder hoffähig zu machen.
Das erkannte dann wohl auch die Generalstaatsanwaltschaft.
Jedenfalls hat sie nach unserer ausführlichen Stellungnahme von weiteren Ermittlungen abgesehen und das Verfahren eingestellt.

PS: Es ist nicht die erste positive Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz in letzter Zeit, die uns vorliegt. So wurde beispielsweise auch ein Ermittlungsverfahren eingestellt, nachdem die bayerische Grünen-Abgeordnete Katharina Schulze als Faschistin bezeichnet worden war.

Siehe hierzu den nachfolgenden Beitrag im ersten Kommentar.





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