- Land: Deutschland
 - Region: Sachsen
 - Stadt: Dresden
 
RA Dr. Markus Haintz: 
Nach der rechtswidrigen Hausdurchsuchung bei Norbert Bolz hier ein positives Beispiel für ein Gericht, das die strafrechtlichen Prioritäten und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Griff hat:
Amtsgericht Dresden – Verwarnung statt Hausdurchsuchung
Ein Mandant von uns wurde für 2 × „Alles für Deutschland“ nur verwarnt, die Geldstrafe wurde also zur Bewährung ausgesetzt. Lässt er sich während der Bewährungszeit nichts zu Schulden kommen, muss er die Strafe nicht zahlen. Es gab (folgerichtig) auch keine Hausdurchsuchung.
Während die Staatsanwaltschaft Berlin und der Berliner Amtsrichter Dr. Lars Fricke eine offenkundig rechtswidrige Hausdurchsuchung bei Norbert Bolz veranlasst haben, ist man in ostdeutschen Gerichten vernünftiger. 
Mir sind eine Vielzahl von Fällen an ostdeutschen Gerichten bekannt, bei denen Strafverfahren dieser Art wegen Geringfügigkeit eingestellt oder mit einem Strafvorbehalt beurteilt wurden.
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