- Land: Deutschland
- Region: Nordrhein-Westfalen
- Stadt: Köln
RA Dr. Markus Haintz:
Amtsgericht in NRW stellt Strafverfahren wegen Verstoß gegen das versammlungsrechtliche Vermummungsverbot nach viel gutem Zureden gegen unseren Mandanten ein.
Skandalös an solchen Fällen ist, dass die sog. Antifa sich auf Versammlungen ständig vermummt, was niemand interessiert.
Die Vermummung erfolgte offenkundig nicht, um sich einer Strafverfolgung zu entziehen, sondern nur deshalb, um familiäre Nachteile zu vermeiden. Unser Mandant hat letztlich eine Geldauflage von 300 € akzeptiert, um keine beruflichen Konsequenzen durch eine Verurteilung zu riskieren.
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