Kostenlos Vorbereitung eines Angriffskrieges argumentieren, § 13 II S. 2 Nr. 2 Völkerstrafgesetzbuch ; Berlin

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Petitionen - Unterstützung Published date: 13/09/2026 Modified date: 13/09/2026
  • Land: Deutschland
  • Region: Berlin
  • Stadt: Berlin

Rechtsanwalt Dr. Markus Haintz:

Da Russland uns nicht angegriffen hat, kann man in den Verlautbarungen unserer Regierung zum vermeintlichen "russischen" Drohnenangriff auf den Flughafen in Leipzig durchaus mit einer Vorbereitung eines Angriffskrieges argumentieren, § 13 II S. 2 Nr. 2 Völkerstrafgesetzbuch.




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