Petitionen - Unterstützung
Published date: 13/09/2026
Modified date: 13/09/2026
- Land: Deutschland
- Region: Berlin
- Stadt: Berlin
Rechtsanwalt Dr. Markus Haintz:
Da Russland uns nicht angegriffen hat, kann man in den Verlautbarungen unserer Regierung zum vermeintlichen "russischen" Drohnenangriff auf den Flughafen in Leipzig durchaus mit einer Vorbereitung eines Angriffskrieges argumentieren, § 13 II S. 2 Nr. 2 Völkerstrafgesetzbuch.
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