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Kostenlos VOLKSANWALTSCHAFT STELLT MISSSTÄNDE IN DER VERWALTUNG DER OBS FEST ‼️ Wien

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Gerichte Österreich Published date: 14/08/2025 Modified date: 14/08/2025
  • Land: Austria
  • Region: Wien
  • Stadt: Wien

VOLKSANWALTSCHAFT STELLT MISSSTÄNDE IN DER VERWALTUNG DER OBS FEST ‼️

Auch wenn es nach dem bedenklichen Erkenntnis des VfGH zur Rechtmäßigkeit des ORF-Beitrages nur ein schwacher Trost für alle Beitragspflichtigen ist, konnte die Kanzlei Todor-Kostic Rechtsanwälte immerhin bei der Volksanwaltschaft durch Einleitung mehrerer Beschwerdeverfahren für im Rahmen des Rechtschutzpaketes vertretene Mandanten zumindest einen Erfolg am Papier erreichen. Die Aufsichtsbehörde, nämlich der Finanzminister, vertraten hingegen die obskure Meinung, dass grundsätzlich alles in Ordnung war.

nsbesondere wurde mit dem Schreiben der Volksanwaltschaft vom 06.08.2025 mitgeteilt, dass die Betreibung von Forderungen trotz offener Verfahren über die Festsetzung des ORF-Beitrages (Haushaltsabgabe) einen Missstand in der Verwaltung der ORF-Beitrags-Service GmbH (OBS) iSd Artikel 148a Abs 1 B-VG darstellt. Ebenso stellen die pauschale "Entschuldigungsschreiben" der OBS nach ungerechtfertigt ausgestellten Rückstandsausweisen oder Inkasso- bzw Anwaltsmahnungen einen solchen Missstand gemäß Art 148a B-VG dar, zumal diese Briefe nicht individualisiert bzw präzisiert sind.

Die Volksanwaltschaft kann zwar Missstände in der Verwaltung aufdecken und kritisieren, jedoch keine unmittelbare Änderung der Rechtsposition einer Partei im Verwaltungsverfahren herbeiführen. Ihre Tätigkeit hat primär aufdeckenden und präventiven Charakter. Die Kanzlei Todor-Kostic Rechtsanwälte hat diese Feststellungen der Volksanwaltschaft aber bereits als Grundlage für die Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen im Namen der betroffenen Mandanten herangezogen. Ansonsten bleiben diese Missstände leider folgenlos, wenngleich der Geschäftsführer Mag. Hirschbeck mittlerweile gehen musste.




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