- Land: Deutschland
- Region: Nordrhein-Westfalen
- Stadt: Köln
RA Markus Haintz auf X:
X kooperiert nicht mehr mit den deutschen Staatsanwaltschaften bei Äußerungsdelikten
Es bleibt dabei: Die meisten Strafverfahren wegen Beleidigungen oder anderer Äußerungsdelikte auf X können von den Staatsanwaltschaften nicht mehr verfolgt werden, weil X die personenbezogenen Daten nur noch herausgibt, wenn ein offizielles Rechtshilfeersuchen nach Irland oder in die USA gestellt wird.
Da solche Ersuchen aufwendig sind, sehen die Staatsanwaltschaften in aller Regel davon ab.
Hier 3 weitere Beispiele aus unserer Alltagspraxis.
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