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Kostenlos Staatsanwaltschaft Duisburg stellt Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten ein, der per Duisburg

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Gerichte Deutschland Published date: 10/12/2025 Modified date: 10/12/2025
  • Land: Deutschland
  • Region: Nordrhein-Westfalen
  • Stadt: Duisburg

RA Dr. Markus Haintz:

Staatsanwaltschaft Duisburg stellt Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten ein, der per YouTube-Video darüber berichtet hatte, dass auf einer propalästinensischen Demonstration ein Teilnehmer einen Hitlergruß gezeigt hat.

Nicht der Teilnehmer wurde verfolgt, sondern unser Mandant. Entsprechend deutlich fiel auch mein Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft aus. Diese hat daraufhin den gesichtswahrenden Rückzug angetreten.

Der Skandal an solchen Ermittlungsverfahren ist, dass der Betroffene am Ende die Anwaltskosten selbst tragen muss. Das muss reformiert werden. Diese Lawfare-Verfahren müssen aufhören.

Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft Duisburg:
„In dem Ermittlungsverfahren gegen [***** *****] beantragen wir, das Verfahren einzustellen und die Verfolgung unseres offenkundig unschuldigen Mandanten zu beenden. [YouTube-Link]

Wie ein Polizeibeamter schon in der Akte treffend festgestellt hat, ist kein strafbares Verhalten erkennbar. Der Staatsanwaltschaft wird zur Lektüre § 86 Abs. 4 StGB empfohlen.

Berichterstattungen über Vorgänge des Zeitgeschehens sind zulässig. Während systemkonforme Medien ständig mit Hakenkreuzen um sich werfen, verfolgen politisch abhängige Staatsanwaltschaften regelmäßig Unschuldige, die darüber berichten, wenn andere ein Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nutzen. Hier ein Palästina-Anhänger auf einer Palästina-Demo.

Derartige Fotos dürfen auch als Thumbnails genutzt werden. Teilweise werden diese auch automatisch „gezogen“ von YouTube. Der Verfasser des Videos kritisiert offenkundig, dass in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen wird, wenn es um Migrantengewalt geht. Das darf er.

Die Staatsanwaltschaft möge doch den Herrn ausfindig machen, der hier den Hitlergruß zeigt, und unsere Mandanten nicht weiter mit dieser absurden Strafverfolgung belästigen.

Selbstverständlich kann das alles vor Gericht ausdiskutiert werden, wenn sich die Staatsanwaltschaft der Lächerlichkeit preisgeben möchte.

Es wird gesichtswahrender Rückzug angeraten.

Markus Haintz
Rechtsanwalt“

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