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Kostenlos RA Dr. Markus Haintz: Gehört Merz in eine „Müllverbrennungsanlage“? – Verfahren eingestellt Kassel

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Gerichte Deutschland Published date: 02/04/2026 Modified date: 03/04/2026
  • Land: Deutschland
  • Region: Hessen
  • Stadt: Kassel

Gehört Merz in eine „Müllverbrennungsanlage“? – Verfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Kassel wollte das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten nicht weiter mit uns ausdiskutieren und hat es eingestellt.

Unser Mandant soll folgendes geantwortet haben: „IN der Müllverbrennungsanlage!“.

Die Staatsanwaltschaft Kassel hat aufgrund dessen ein Ermittlungsverfahren wegen § 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten) eingeleitet.

Auf unsere Stellungnahme hin wurde das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Es war bereits zweifelhaft, ob der Kommentar tatsächlich von unserem Mandanten stammt.

Auch die Billigung einer Straftat war hier nicht ersichtlich. Bei der Auslegung der Äußerung ist der gesamte Kontext zu berücksichtigen, also auch der Ausgangstweet von Frau Weidel. Die „Müllverbrennungsanlage“ bezog sich eindeutig auf die Finanzpolitik der Regierung und darauf, wie sie Unsummen von Geld verschwendet, mit Bundeskanzler Merz als „Betreiber“ dieser „Müllverbrennungsanlage“. Mit dem Kommentar wurde somit an der Finanzpolitik der Regierung Machtkritik geübt und keine etwaige Straftat gebilligt.

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