Kostenlos VOLKSANWALTSCHAFT BERICHTET ÜBER SCHRITTE DES BESCHWERDEVERFAHRENS GEGEN OBS‼️ Wien

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Gerichte Österreich Published date: 13/04/2025 Modified date: 13/04/2025
  • Land: Austria
  • Region: Wien
  • Stadt: Wien

VOLKSANWALTSCHAFT BERICHTET ÜBER WEITERE SCHRITTE DES BESCHWERDEVERFAHRENS GEGEN OBS‼️

Bekanntlich laufen derzeit zwei Beschwerdeverfahren über unsere Aktionen im Namem zahlreicher Haushalte, die sich gesetzeskonform verhalten und trotzdem Mahnungen bzw. Rückstandsausweise erhalten haben, gegen die OBS.
Eines bei der Volksanwaltschaft und eines beim Finanzministerium als Aufsichtsbehörde.
Wir haben darüber berichtet.

Die Kanzlei Todor-Kostic Rechtsanwälte hat sich diesbezüglich unter Vorlage bestimmter konkreter Fälle, gezielt an die beiden Stellen gewandt.
Es ging dabei um Haushalte, die sogar eine Beschwerde über das Rechtschutzpaket (www.todor-kostic.at/orf-beitrag) eingebracht haben, und dennoch von der OBS und ihren Anwälten unter unangemessener Druckausübung verfolgt wurden.
Die erste Antwort der Volksanwaltschaft kam Anfang März.

Mittlerweile liegt bereits eine zweite (diesem Post beigefügte) Stellungnahme der Volksanwaltschaft vor, in der die OBS ihr Bedauern zum Ausdruck bringt und darauf verweist, dass angeblich in zahlreichen Fällen der bereits gesetzte Mahnstopp irrtümlich wieder gelöscht worden sei.
Verwiesen wurde auch auf den sonderbaren, massenweise versendeten Entschuldigungsbrief der OBS an tausende Adressaten, mit denen man auch Bereitschaft ankündigte, Beträge zurückzuzahlen.

Aus unserer Sicht ist festzuhalten, dass dieses Chaos bei der OBS angesichts der hohen Mittelausstattung wohl kaum sachlich gerechtfertigt werden kann, umso mehr als der genannte "Entschuldigungsbrief" auch serienweise an Haushalte ergangen ist, die von dem Mahnfiasko gar nicht betroffen waren und mit diesem Brief daher zusätzlich irritiert wurden.
Wir lassen hier jedenfalls nicht locker und werden daher weiter die Stellungnahmen zu den Einzelfällen strikt einfordern und die OBS zur Rechenschaft ziehen!

P.S.: Über das Aufsichtsbeschwerdeverfahren vor dem Finanzministerium werden wir noch gesondert berichten, auch hier liegt mittlerweile eine erste Stellungnahme vor!






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