- Land: Austria
- Region: Wien
- Stadt: Wien
VFGH-BESCHLUSS ZU OBS-BEITRAG KUNDGEMACHT - AB SOFORT STEHEN DIE BEIM BVwG ANHÄNGIGEN VERFAHREN ⚖
‼️ ACHTUNG: BESCHEIDE DER OBS MÜSSEN ABER DENNOCH ANGEFOCHTEN WERDEN, UM DEREN RECHTSKRAFT ZU VERHINDERN ‼️
Wie ersichtlich wurde in der Zwischenzeit der Beschluss des VfGH vom 11.03.2025 (wir haben berichtet!), mit welchem die Verfahren wegen des ORF-Beitrages zu Massenverfahren erklärt wurden? vom Bundeskanzler kundgemacht.
Dies bedeutet, dass alle derzeit beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Beschwerdeverfahren ebenso wie Fristen für Rechtsmittel an den VfGH bis zu dessen Leitentscheidung ex lege unterbrochen sind.
Alle vor der OBS geführten Verfahren laufen aber weiter, weil ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht erst nach einer fristgerechten Beschwerde gegen den Bescheid der OBS anhängig wird!
✅ Versäumen Sie daher bitte nicht die Beschwerdefrist von 4 Wochen nach Erhalt eines Bescheides der OBS, damit Sie diesen entweder selbst oder über das Rechtschutzpaket der Kanzlei Todor-Kostic Rechtsanwälte (www.todor-kostic.at/orf-beitrag) fristgerecht anfechten. Nur dann sind Sie auch von der bevorstehenden Entscheidung des VfGH mit betroffen und müssen vorerst auch nichts bezahlen!
Hilfreiche Information
- Mit PayPal oder vor Ort bezahlen, um Betrug zu vermeinden
- Niemals Transaktionen mit Western Union oder anderen verdächtigen Bezahldiensten abwickeln
- Kaufen oder verkaufen Sie möglichst nichts außerhalb der EU. Akzeptieren sie keine Schecks von Drittstaaten.
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