- Land: Deutschland
- Region: Berlin
- Stadt: Berlin
„Slava Ukraini“ – RA Dr. Markus Haintz Strafanzeige gegen Olaf Scholz 18.12.2024
Der Bundeskanzler hat bei einer Konferenz in Berlin mit einem umstrittenen politischen Gruß provoziert, der historisch mit faschistischen Bewegungen verknüpft ist und ein Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen darstellt.
RA Dr. Markus Haintz hat den Noch-Bundeskanzler Scholz angezeigt.
Ich habe heute gegen den (noch) Bundeskanzler Olaf Scholz eine Strafanzeige bei der Berliner Staatsanwaltschaft erstattet.
Sachverhalt: Am 11. Juni 2024 hielt Herr Scholz eine Rede bei der „Ukraine Recovery Conference“ in Berlin, die er mit den Worten „Slava Ukraini“ (Ruhm der Ukraine) schloss.
Diese Parole wurde ursprünglich im Jahr 1941 von der „Organisation Ukrainischer Nationalisten“ (OUN) eingeführt, einer Gruppe, die während des Zweiten Weltkriegs enge Verbindungen zu faschistischen Kräften unterhielt und die an der Durchführung von Kriegsverbrechen, insbesondere der Unterstützung des Holocausts, beteiligt war.
Dieser Slogan ging früher mit einer Erhebung des rechten Arms einher.
Rechtslage: Da der Gruß „Slava Ukraini“ in Verbindung mit der glorifizierten Darstellung einer faschistischen Bewegung steht, stellt er ein Kennzeichen verfassungswidriger Organisation dar, deren Verbreitung nach §§ 86, 86a Strafgesetzbuch strafbar ist.
Diese Parole ist vergleichbar mit der „Alles für Deutschland“-Losung der SA, die gerade akribisch von den politisch abhängigen Staatsanwaltschaften verfolgt wird.
Nachfolgend veröffentlicht die Strafanzeige gegen Scholz.
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