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ORF-BEITRAG VwGH WEIST REVISION RICHTUNGSWEISEND AB WAS BEDEUTET DAS ?
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat mit Erkenntnis vom
02.09.2026, Ra 2025/15/0009, eine weitere Revision gegen die Vorschreibung des ORF-Beitrags abgewiesen.
Nach dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat damit nun auch der Verwaltungsgerichtshof wesentliche rechtliche Einwände gegen die seit 2024 geltende ORF-Haushaltsabgabe
zurückgewiesen und leider eine wohl zur Schaffung von Rechtssicherheit dringend gebotene Vorlage des Aktes an den EuGH abgelehnt!
Besonders bedeutsam ist die Entscheidung zur EU-Beihilfenproblematik.
Der VwGH sieht in der Umstellung vom bisherigen Programmentgelt auf den ORF-Beitrag keine ausreichend dargelegte, notifizierungspflichtige Änderung der bestehenden staatlichen Beihilfe.
Er stützt sich dabei insbesondere auf eine
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2018 zum deutschen Rundfunkbeitrag, die nach vielfacher Rechtsmeinung nicht mehr tragfähig ist.
Damit sind die rechtlichen Möglichkeiten, die allgemeine Beitragspflicht erfolgreich anzufechten, erheblich eingeschränkt, worüber das mit OBS-Beschwerden übflutete Bundesverwaltungsgericht bereits berichtet un der ORF jubelt.
Allerdings wurden nicht sämtliche denkbaren unionsrechtlichen Fragen abschließend untersucht. Insbesondere bleibt aus rechtlicher Sicht näher zu prüfen, welche Bedeutung die gleichzeitig mit der Finanzierungsreform vorgenommenen Änderungen des öffentlich-rechtlichen Online-Auftrags haben.
Auch über die Kanzlei Todor-Kostic Rechtsanwälte ist seit März 2025 eine
vom Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich zugelassene ordentliche Revision zu wesentlichen Fragen des ORF-Beitrags anhängig. Selbstverständlich wird diese eingebrachte Revision trotz des neuen Erkenntnis des VwGH nicht zurückgezogen, weil die darin enthaltenen Revisionsausführungen offenbar breiter argumentiert sind.
➡️ Die zuletzt von Alexander Todor-Kostic angekündigte, vollständig neu mit Unterstützung der MFG Österreich ausgearbeitete Musterbeschwerde wird jetzt vor einer Veröffentlichung nochmals eingehend auf ihre rechtliche Tragfähigkeit überprüft werden, um den Inhalt allenfalls zu modifizieren. Neue Informationen folgen, bitte bleiben Sie dran!
https://kurier.at/kultur/medien/verwaltungsgerichtshof-weist-beschwerde-gegen-orf-beitrag-zurueck/403196963
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