- Land: Austria
- Region: Wien
- Stadt: Wien
ORDENTLICHE REVISION GEGEN ERKENNTNIS DES BUNDESVERWALTUNGSGERICHTS EINGEBRACHT ‼️
In der Zwischenzeit konnten wir mit Hilfe zahlreicher SpenderInnen, denen wir hiermit nochmals herzlich danken, die ausdrücklich aufgrund zweier wesentlicher Rechtsfragen zugelassene Revision gegen ein ausgewähltes Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts fristgerecht einbringen über die Kanzlei Todor-Kostic Rechtsanwälte Dies primär wegen der nicht gesetzeskonformen Festsetzung des ORF-Beitrages und der gerügten Unionrechtswidrigkeit infolge der Qualifikation als verbotene Beihilfe!
Diese Revision richtet sich an den Verwaltungsgerichtshof, der über einfachgesetzliche Rechtsverletzungen zu entscheiden hat, den Akt aber auch zur Prüfung von Verfassungswidrigkeiten dem VfGH vorlegen könnte.
Letzterer hat ja bekanntlich mit Beschluss vom 11.03.2025, E 4624/2024, alle bei ihm anhängigen Beschwerdeverfahren zum ORF-Beitrag zu Massenverfahren erklärt, weshalb mit der Kundmachung dieses Beschlusses durch den Bundeskanzler auch alle beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Verfahren ex lege als unterbrochen gelten!
In der Beilage finden Sie die erste und die beiden letzten (anonymisierten) Seiten dieser 34 Seiten langen, von Topjuristen ausgearbeitete Revision, mit der abschließend auch wieder die Anregung verbunden wurde, den Akt zur Klärung konkret vorformulierter Fragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen, um ein Vorabentscheidungsverfahren einzuleiten.
Aus Datenschutzgründen veröffentlichen wir hier den Volltext dieser Revision nicht, sind aber bereit, allen identifizierbaren Spendern als Dankeschön eine komplette (anonymisierte) Fassung per Email zu übermitteln, wenn Sie uns diesbezüglich mit Ihrem vollen Namen per Email unter orf.beitrag@todor-kostic.at kontaktieren.
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