- Land: Austria
- Region: Tirol
- Stadt: Apfaltersbach
Freizeitwohnsitz“
Zahlen für Besuche bei Mama: Irrsinn nun gestoppt
Kitzbühels Ex-Bezirkspolizeichef Josef Bodner sollte wie ein Tourist 2448 Euro Aufenthaltsabgabe zahlen, weil er öfters seine Mutter in Osttirol besuchte.
Nach seinem Einspruch gab es vor Weihnachten nun Erfreuliches vom Landesverwaltungsgericht.
„Streitsüchtig bin ich sicher nicht – aber es lohnt sich, für seine Überzeugung zu kämpfen“, freut sich Bodner über die vorweihnachtliche Botschaft des Landesverwaltungsgerichts.
Doch er räumt auch ein: „Ohne Zuspruch eines Freundes und Juristen hätte ich wohl aufgegeben.“
Der Heimat immer verbunden
Über den Hintergrund hatte die „Krone“ bereits im Jänner berichtet: Wie viele Osttiroler fasste der heute 71-Jährige in Nordtirol beruflich Fuß, stieg im Bezirk Kitzbühel in die polizeiliche Führungsposition auf.
Dabei blieb er seiner Heimat in Abfaltersbach eng verbunden, besuchte nicht nur rund um die Feiertage die Mutter und quartierte sich im Elternhaus in einer kleinen Dachgeschoßwohnung ein.
Ich stieß auf einen objektiv agierenden, jungen Richter, der den Willen hatte, den Zweck der Aufenthalte genau herauszufiltern.
Sepp Bodner
Plötzlich Vorschreibung wegen „Freizeitwohnsitz“
Dass dabei die Regeln für einen Freizeitwohnsitz schlagend werden, erkannte Bodner erst, als ihm 2400 Euro pauschalierte Aufenthaltsabgabe vorgeschrieben wurden, plus 48 Euro Säumniszuschlag – alles zurückgerechnet auf fünf Jahre.
Argumente stießen vor Gericht auf Einsicht
Der wehrhafte Pensionist berief vor dem Landesverwaltungsgericht, bereitete sich penibel vor. „Ich stieß auf einen objektiv agierenden, jungen Richter“, lobt er dessen Willen, den Zweck der Aufenthalte bei einem Verhandlungstermin genau herauszufiltern.
„Ich beschrieb die Hilfe für die Mutter im Haushalt und im Garten, Holzarbeiten für den Kachelofen, Fahrten zum Arzt und zum Einkaufen und kleinere Ausflüge“, schildert der 71-Jährige.
Letztlich schrieb das Verwaltungsgericht: „Es liegt kein derart ausreichender Bezug zum Tourismus vor, der eine Abgabenpflicht nach sich ziehen würde.“ Bescheid daher aufgehoben.
„Wenn nötig, muss man im Rechtsstaat kämpfen“
Bodners Fazit zum Fall: „Ich will den Mitbürgern signalisieren, dass Rechtsstaat, Demokratie und persönliche Freiheit der jetzigen Generation zwar geschenkt wurden. Sie sind aber kein Selbstläufer und man muss kämpfen, wenn es nötig ist.“
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