- Land: Austria
- Region: Wien
- Stadt: Wien
BLEIBT BEFANGENHEIT VOR DEM VFGH WIRKLICH FOLGENLOS❓
Völlig richtig kritisiert Rechtsanwalt Alexander Scherr, dass sich die OBS in Verfahren gegen potentielle Beitragspflichtige als Rechtsvertretung der prominenten Kanzlei "Herbst Kinsky" aus Wien bedient.
Dies obwohl der Mitgründer und führende Kanzleipartner Dr. Christoph Herbst gleichzeitig auch Verfassungsrichter ist und somit - auch wenn er nicht in jenen Fällen, die er selbst vertritt, nicht mitentscheidet - für eine schiefe Optik sorgt.
In der damaligen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Wien vom 15.11.2014, über die wir ausführlich berichtet haben und Rechtsanwalt Alexander Todor-Kostic als Vertreter einer Beschwerdeführerin des Rechtschutzpaketes einem ganzen Anwaltsteam der OBS gegenüber stand, stammten die Gegenanwälte ebenso von der Kanzlei "Herbst Kinsky".
Das heißt, das diese Rechtsanwalts-Sozietät offenbar in einem gefestigten Geschäftsverhältnis zur OBS steht.
Grundsätzlich muss man gar nicht annehmen, dass die OBS durch diese Ausgangslage tatsächlich einen Vorteil in Verfahren vor dem VfGH erfährt, würde doch in normalen Zivil- und Strafverfahren schon alleine der Anschein der Befangenheit eines Richters oder eines ganzen Gerichts für dessen Ausgeschlossenheit sorgen.
Dies, wenn zumindest wie gegenständlich Anhaltspunkte vorliegen, die geeignet sind, bei einem verständig würdigenden objektiven Beurteiler die volle Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen.
Auch wenn solche Ablehnungsgründe beim VfGH grundsätzlich gar nicht so einfach geltend gemacht werden können, stellt sich die Frage, warum die OBS bei mehr als 7000 Anwälten in Österreich ausgerechnet eine Kanzlei für deren Vertretung buchen muss, unter deren Rechtsanwälten sich auch einer befindet, der zum Verfassungsrichter ernannt wurde???
https://exxpress.at/news/unglaublich-dass-sowas-moeglich-ist-anwalt-haelt-verfassungsrichter-im-orf-streit-fuer-befangen/
Bild: Rechtsanwalt Alexander Scheer aus Wien
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