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‼️ Österreichischer Verfassungsgerichtshof entscheidet gegen den ORF !
➡️ Ein beachtlicher Erfolg für den Popularbeschwerdeführer Dr. Bernhard Strehl, promovierter Physiker und bekannter Speaker zu Fragen des Klimawandels, und seinen Rechtsanwalt Dr. Dieter Rautnig: Der Verfassungsgerichtshof hat eine kaum nachvollziehbare Rechtsansicht des Bundesverwaltungsgericht erfreulicherweise korrigiert und klargestellt, dass auch eine im gemeinsamen Haushalt solidarverpflichtete Person beschwerdelegitimiert ist. Wer sich vertiefend informieren möchte, dem sei das sehr aufschlussreiche Interview mit Dr. Rautnig im TKP-Beitrag empfohlen.
➡️ So erfreulich und wichtig dieses VfGH-Erkenntnis ist, handelt es sich letztlich nur um eine Formalentscheidung, die zumindest die Reichweite der Beschwerdelegitimstiom sichert. Die zentrale Frage, ob und inwieweit der ORF seinem gesetzlichen Objektivitätsgebot in diesem Fall und in vielen anderen Beschwerdeverfahren entsprochen hat, ist damit weiterhin nicht beantwortet und war auch nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Leider hat sich der VfGH in den letzten Jahren viel zu oft ohne kritische Prüfung auf die Seite des ORF geschlagen, indem er immer wieder dessen redaktionelle Freiheit hervorhob, obwohl diese unter den aktuellen gesellschaftspolitischen Entwicklungen nicht mehr stereotyp judiziert werden kann.
➡️ Dieser jetzige verfahrensrechtliche Erfolg ist daher zwar ein bedeutungsvoller Schritt und ein Aufblitzen des Rechtsstaates, entscheidend wird aber sein, ob der VfGH künftig auch inhaltlich Flagge zeigt und klare neue Maßstäbe für Objektivität und Pluralismus setzt. Tut er das nicht, sondern bleibt er in solchen brisanten Themen weiter regierungsnah und ORF-affin, setzt er sich weiter der Kritik aus, aufgrund seiner parteipolitischen Besetzung strukturell befangen zu sein. Nicht wegen der Ergebnisse seiner Erkenntnisse, sondern aufgrund seines oberflächlichen Prüfungsmaßstabes.
https://tkp.at/2026/05/02/oesterreichischer-verfassungsgerichtshof-entscheidet-gegen-den-orf/
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