Kostenlos ‼️ ORF LAUT OGH AUCH ALS NACHRICHTENSENDER KOMMERZIELL Wien

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Gerichte Österreich Published date: 02/10/2024 Modified date: 03/10/2024
  • Land: Austria
  • Region: Wien
  • Stadt: Wien

‼️ ORF LAUT OGH AUCH ALS NACHRICHTENSENDER KOMMERZIELL: ORF-BEITRAG VERBOTENE BEIHILFE IM WETTBEWERB❓

➡️ Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gilt in Österreich nicht nur wettbewerbsrechtlich, sondern auch urheberrechtlich als "kommerziell". Und das auch bei seinen Nachrichtensendungen. Das bestätigt der Oberste Gerichtshof (OGH) des Landes in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung von Ende August (4 Ob 125/24x), die mE deutlich zeigt, dass der seit 2024 zwangsweise eingehobene ORF-Beitrag verfassungswidrig ist, weil er vor allem in Kombination mit Werbeeinnahmen als verbotene Beihilfe im Sinne des EU-Rechts zu qualifizieren ist.

➡️ Der OGH weist die außerordentliche Revision des Beklagten ORF mangels erheblicher Rechtsfrage zurück, hält aber dennoch Grundsätzliches zum Urheberrecht fest: "Dass die Vorinstanzen dem Beklagten (ORF) – insbesondere mit Blick auf seine Stellung als größten Medieninhaber Österreichs und seiner Eigenschaft als Werbeträger – Geschäftsinteressen auch bei der Erstellung von Nachrichtensendungen unterstellten, weshalb das Video des Klägers vom Beklagten "kommerziell" genutzt worden sei, ist jedenfalls vertretbar.

➡️ Das Ergebnis der Vorinstanzen korrespondiert hier auch mit der lauterkeitsrechtlichen Rechtsprechung, wonach der beklagte Rundfunk – insbesondere wegen seiner Finanzierung durch den Verkauf von Werbezeiten und Programmentgelten – im Wettbewerb mit anderen Medienunternehmen steht (vgl zB 4 Ob 56/97g)." Warum darf er sich dann durch den ORF-Beitrag einen Wettbewerbsvorteil über eine Zwangsabgabe verschaffen? Auch darüber wird in den von uns ausgearbeiteten Beschwerden zu entscheiden sein!



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