- Land: Deutschland
Strafanzeige:
Wall Street Journal: Ukraine hinter Nord-Stream-Sprengung, Berlin
wusste Bescheid
HAINTZ legal
Rechtsanwalts-GmbH
Rechtsanwalt Markus Haintz
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstattete ich Strafanzeige
gegen Unbekannt
wegen aller in Betracht kommenden Delikte, insbesondere wegen des Verdachts der verfassungsfeindlichen Sabotage, $ 88 StGB sowie der Zerstörung von Bauwerken, $ 305 StGB
Folgender Sachverhalt liegt zugrunde:
Am Donnerstag, den 15. August um 23:05 Uhr berichtete die Berliner Zeitung unter Verweis
auf das Wall Street Joumal wie folgt:
Wall Street Journal: Ukraine hinter Nord-Stream-Sprengung, Berlin
wusste Bescheid
Deutschland war laut der amerikanischen Zeitung schon vor dem Anschlag informiert.
Logen unsere Politiker aus
Angst, die Unterstützung für Waffenlieferungen zu verlieren?
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/wall-street-journal-ukraine-hin-ter-nord-stream-sprenqung-berlin-war-informiert-li.2245035
Laut dem Bericht waren deutsche Beamte frühzeitig über die geplante Zerstörung der Nordsteam-Pipelines informiert und sollen
diesen verheerenden Angriff auf die kritische deutsche Infratruktur gebilligt, jedenfalls nicht verhindert haben.
"Angst, die Unterstützung für Kriegsanstrengungen zu verlieren!
Neu ist die jetzt bekannt werdende schweigende Billigung der Sprengung durch die deutsche Politik.
Nicht nur waren deutsche Beamte - so das WSJ - frühzeitig über
die geplante Zerstörung der Pipeline informiert.
Auch nach dem Anschlag hielten sich die Politiker bedeckt - bis heute.
Die Zeitung wörtlich: "Einige deutsche Politiker waren möglicherweise bereit, Beweise zu übersehen, die auf die Ukraine hindeuten, aus Angst, die heimische Unterstützung für die Kriegsanstrengungen zu untergraben".
Der Beitrag des Wall Street Journals ist unter nachfolgende Web-Adresse abrufbar:
https://www.wsj.com/world/europe/nord-stream-pipeline-explosion-real-story-da24839c
Es wird beantragt, den Eingang dieser Strafanzeige zu bestätigen und uns das zum Ermittlungsverahfen zugehörige Aktenzeichen mitzuteilen, § 158 Abs. 1 S. 3,4 StPO.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Hilfreiche Information
- Mit PayPal oder vor Ort bezahlen, um Betrug zu vermeinden
- Niemals Transaktionen mit Western Union oder anderen verdächtigen Bezahldiensten abwickeln
- Kaufen oder verkaufen Sie möglichst nichts außerhalb der EU. Akzeptieren sie keine Schecks von Drittstaaten.
- Diese Website ist niemals direkt an Transaktionen beteiligt, noch werden Zahlungen, Versand, Garantien oder sonstige Versicherungsleistungen angeboten.