- Land: Deutschland
- Region: Rheinland-Pfalz
- Stadt: Wiesbaden
Staatsanwaltschaft Mainz lehnt Ermittlungsverfahren gegen Schausten für Holocaust-Vergleich ab
Der ZDF-Kommentar am 1. September zu den Wahlerfolgen der AfD führte zu heftigen Reaktionen. Erwartungsgemäß sieht die StA-Mainz keinen Handlungsbedarf.
Dr. Markus Haintz findet es grundsätzlich richtig, dass in solchen Fällen keine Ermittlungsverfahren eröffnet werden, weil er ein äußerst weites Verständnis der Meinungsfreiheit vertrete.
Das hindert ihn natürlich nicht daran, eklatante Fälle der offenkundigen Ungleichbehandlung anzuzeigen. So auch hier.
Aus seiner beruflichen Praxis sind ihm unzählige Fälle bekannt, in denen bei Nichtigkeiten strafrechtliche Ermittlungen und auch Verurteilungen erfolgten, wenn beispielsweise bezüglich der Corona-Maßnahmen oder der Corona-Impfkampagne “historische Vergleiche” gezogen wurden. Alleine der Hinweis auf den Nürnberger-Kodex bezüglich des “Covid-Menschenversuchs” (Impfexperiment) reichte aus, um strafrechtlich verfolgt und verurteilt zu werden.
Im Gegensatz dazu sind praktisch sämtliche Nazi- und auch Holocaustvergleiche zulässig, wenn diese dazu genutzt werden, gegen Oppositionelle Stimmung zu machen, hier gegen die AfD. Nachfolgend veröffentliche ich die knappe Begründung der Staatsanwaltschaft Mainz und rate jeden, der aufgrund von Meinungsäußerungen vergleichbarer Art politisch verfolgt wird, auf solche Einstellungsverfügungen Bezug zu nehmen.
Hierdurch kann man für jedermann verständlich auf die offenkundige Ungleichbehandlung im deutschen Rechtssystem hinweisen.
Er wird gegen die obige Verfügung der Staatsanwaltschaft Mainz in Beschwerde gehen und über den weiteren Fortgang des Verfahrens berichten.
Natürlich wird auch die Generalstaatsanwaltschaft keine Schritte gegen Schausten einleiten, das Ergebnis kann er schon vorwegnehmen.
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