Kostenlos RA Markus Haintz: Strafanzeige gegen Berliner Staatsanwältin wegen Strafvereitelung im Amt erstattet Berlin

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Gerichte Deutschland Published date: 11/09/2026 Modified date: 13/09/2026
  • Land: Deutschland
  • Region: Berlin
  • Stadt: Berlin

Rechtsanwalt Dr. Markus Haintz:

Strafanzeige gegen Berliner Staatsanwältin wegen Strafvereitelung im Amt erstattet

Die politisch abhängige StA Berlin lehnt Ermittlungen gegen den SPD-Lügner Ralf Stegner ab, der gegenüber @BjoernHoecke wahrheitswidrig behauptet hat, dieser hätte gesagt, dass die Parteiendemokratie beseitigt werden soll. Ich habe gegen die Entscheidung auch Beschwerde/Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt.

Die Begründung für die Nichtaufnahme von Ermittlungen durch die politisch abhängige Beamtin der Berliner Staatsanwaltschaft ist juristisch derart mangelhaft, dass dafür m. E. nur folgende Gründe in Betracht kommen:

– Sie handelte auf politische Weisung.
– Sie ist juristisch unfähig.
– Sie handelte aus pseudolinksradikaler Überzeugung.
– Faulheit

Frau Staatsanwältin "prüft" zwar eine Verleumdung, eine üble Nachrede aber nicht. Ebenso wenig eine Beleidigung. Es handelt sich nicht um Wertungen von Herrn Stegner, sondern um falsche Tatsachenbehauptungen, die dem Beweis zugänglich sind.

Selbst wenn man nur – wie nicht – eine einfache Beleidigung im Sinne einer unzulässigen Wertung prüfen würde, würde das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Herrn Höcke offenkundig überwiegen, da ihm Herr Stegner nachsagt, Teile der parlamentarischen Demokratie beseitigen zu wollen. Dieser Vorwurf wiegt gerade bei Herrn Höcke schwer, dem man regelmäßig seine Grundrechte entziehen möchte.

Zur Erschwerung des öffentlichen Wirkens behauptet Frau Staatsanwältin ohne jedes konkrete Zitat vermeintlich höchstrichterlicher Rechtsprechung, mit der sie sich offenkundig nicht auseinandergesetzt hat. Die BGH-Rechtsprechung zum § 188 stammt aus einer Zeit, bevor dieser Paragraph am 3. April 2021 geändert wurde. Eine Übertragung ohne gesonderte Prüfung und Argumentation verbietet sich.

In jedem Fall ist die konkrete Tat einer Verleumdung/üblen Nachrede geeignet, das öffentliche Wirken des Herrn Höcke erheblich zu beeinträchtigen. Die Aussage wurde reichweitenstark im Plenum des Bundestags getroffen, ist in höchster Weise ehrverletzend, wurde hunderttausendfach verbreitet und dient offenkundig dazu, rechtswidrige Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten oder Grundrechtsentziehungen gegenüber Herrn Höcke.

PS: Da ich davon ausgehen muss, dass die Berliner Staatsanwaltschaft, die regelmäßig Akten verschwinden lässt, mich anklagt, wenn ich den Namen der Staatsanwältin nenne, habe ich diesen geschwärzt.

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