- Land: Deutschland
- Region: Nordrhein-Westfalen
- Stadt: Düsseldorf
Rechtsanwalt Dr. Markus Haintz:
Das äußerst Politiker-freundliche Landgericht Düsseldorf hält 750 € Geldentschädigung für Strack-Zimmermann bei einer Beleidigung mit einer Post-Reichweite von 94 X-Aufrufen für angemessen.
Es ging um die Äußerungen "Mistschlampe" und "Nazi pur".
Ersteres mag unzulässig sein, rechtfertigt aber keine Geldentschädigung, deren hohe Anforderungen ersichtlich nicht vorlagen.
Der Fall ist durch die Berufungsentscheidung rechtskräftig.
Wenn die So-Done-Kundin fleißig weiter in Düsseldorf klagt, kann sie dort potenziell hunderttausende Euro verdienen.
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