- Land: Deutschland
- Region: Berlin
- Stadt: Berlin
Markus Haintz auf X:
Völlig irre!
YouTuber kommentiert Hitlergruß auf Palästina-Demo und bekommt dafür Post vom Staatsschutz. Nicht als Zeuge, sondern als Beschuldigter.
Die Dokumentation und journalistische Auseinandersetzung mit einem Hitlergruß ist offenkundig nicht strafbar, § 86 Abs. 4 StGB.
PS: Etwas anderes lässt sich juristisch nur dann argumentieren, wenn etwa ein Politiker in einer zufälligen Pose fotografiert wird, z. B. Lauterbach, und dieses Bild dann kommentarlos oder „im falschen Kontext“ verbreitet wird.
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