- Land: Austria
- Region: Niederösterreich
- Stadt: Baden
Hermes: Paket wurde vernichtet, weil zu schwer
Eine Niederösterreicherin, Frau Elena K., versuchte, ihrer Familie in Spanien zu Weihnachten ein Paket mit Geschenken im Wert von etwa 520 Euro zu senden.
Das Paket, das Kleidung, Schuhe, Parfüms, Lebensmittel und Schmuck enthielt, wog rund 30 kg und wurde am 8. Dezember 2022 in einem Hermes Paketshop aufgegeben.
Nach mehreren Wochen der Nachverfolgung stellte Frau K. fest, dass das Paket Österreich nie verlassen hatte und als abhandengekommen galt. Trotz ihrer Bemühungen, den Verbleib des Pakets zu klären, erhielt sie von Hermes keine zufriedenstellende Antwort.
Die Ombudsfrau intervenierte und erfuhr, dass das Paket aufgrund seines Gewichts von über 40 kg nicht versendet werden konnte, da es das im internationalen Versand zulässige Maximalgewicht von 25 kg überschritt.
Hermes gab an, dass Frau K. Ende Januar per E-Mail über die Unzustellbarkeit informiert wurde, jedoch war die angegebene E-Mail-Adresse fehlerhaft, sodass sie diese Mitteilung nicht erhielt.
Da das Paket nicht innerhalb der dreimonatigen Lagerfrist abgeholt wurde, wurde es gemäß den Standardprozessen von Hermes entsorgt.
Hermes erklärte, dass die Mitarbeitenden im Paketshop nicht verpflichtet sind, Sendungen auf Gewicht oder Maße zu überprüfen, und dass die Annahme im Vertrauen auf die Angaben des Absenders erfolgt.
Obwohl Hermes den Vorfall bedauert, weist das Unternehmen jegliche Verantwortung zurück und bietet lediglich einen Versandgutschein als Wiedergutmachung an, was von Frau K. als unzureichend angesehen wird.
Dieser Fall verdeutlicht die Bedeutung der genauen Prüfung von Versandbedingungen und wirft Fragen zur Verantwortung von Versandunternehmen auf.
Danke Hermes ein zuvorkommendes Dienstleistungsunternehmen..
Villeicht hat der OGH hier mal die AGB auf Richtigkeit zu prüfen, dann hätte dieses asoziale Treiben schnell ein Ende.
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