- Land: Greece
- Region: Athen
- Stadt: Athen
Das Scheitern der Europäischen Union wird episch Darauf sollte sich jedermann/frau (so gut es geht)
Ein Athener Gericht hat den griechischen Staat zur Zahlung von 300.000 Euro an die Familie einer Frau verurteilt, die nach ihrer AstraZeneca-Impfung starb.
Das Urteil gilt als Präzedenzfall für staatliche Haftung bei Impfschäden.
Das Verwaltungsgericht Athen hat den griechischen Staat verpflichtet, der Familie einer 61-jährigen Frau 300.000 Euro Entschädigung zu zahlen.
Die Frau war im Februar 2021 mit dem AstraZeneca-Impfstoff Vaxzevria geimpft worden und starb wenige Wochen später an den Folgen einer impfstoffinduzierten Thrombose.
Mehrere internationale Medien, darunter Greek City Times und Novinite, berichten über das Urteil vom 21. April 2026.
Impfung war freiwillig – Staat haftet trotzdem
Das griechische Gesundheitsministerium hatte im Verfahren argumentiert, die Covid-Impfung sei freiwillig gewesen – daher treffe den Staat keine Haftung. Das Gericht wies diese Position zurück: Da die Impfkampagne Teil einer nationalen Gesundheitsstrategie war und massiv vom Staat beworben wurde, trage dieser die Verantwortung für schwerwiegende Nebenwirkungen. Das Gericht stützte sich dabei auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichheit vor öffentlichen Lasten: Wer für das Gemeinwohl ein »Sonderopfer« erbringe, dürfe damit nicht allein gelassen werden.
Thrombose, Amputation, Tod – alles binnen eines Monats
Die 61-Jährige hatte am 22. Februar 2021 ihre erste Impfdosis erhalten. Bereits am zweiten Tag entwickelte sie Fieber, wenig später Kopfschmerzen, Sehstörungen und Muskelschwäche. Am 4. März wurde sie auf die Intensivstation eingeliefert – Diagnose: Thrombozytopenie, eine bekannte Nebenwirkung des AstraZeneca-Impfstoffs. Es folgten tägliche Thrombozytentransfusionen. Am 14. März musste ihr Unterschenkel notamputiert werden. Eine Woche später, am 21. März 2021, starb die Frau.
Der Fall wurde in der griechischen Yellow-Card-Datenbank für Impfnebenwirkungen als »wahrscheinlich« mit der Impfung in Zusammenhang stehend eingestuft – aufgrund des engen zeitlichen Ablaufs, der ungewöhnlichen Thrombose an zwei Stellen gleichzeitig und dem Fehlen alternativer Erklärungen.
300.000 Euro für Ehemann und zwei Töchter
Die Entschädigung von insgesamt 300.000 Euro wurde wie folgt aufgeteilt: 120.000 Euro erhält der Ehemann, je 90.000 Euro die beiden Töchter. Das Pharmaunternehmen AstraZeneca wurde nicht haftbar gemacht – mangels Nachweises eines Produktfehlers. Die Verantwortung trägt allein der griechische Staat als Organisator der nationalen Impfstrategie.
Juristen bewerten das Urteil als wegweisend: Es könnte zahlreichen ähnlichen Klagen in Griechenland den Weg ebnen. Entscheidend bleibt laut Experten stets der medizinische Nachweis eines direkten Kausalzusammenhangs zwischen Impfung und Schaden.
Nochmals zusammengefasst:
Ein Gericht in Athen verurteilt den griechischen Staat zur Zahlung von 300.000 Euro an die Familie einer Frau, die nach einer AstraZeneca-Impfung starb, und schafft einen Präzedenzfall für Impfschäden.
Die wichtigsten Fakten:
Gericht verurteilt Staat zu 300.000 Euro Entschädigung
Frau starb nach AstraZeneca-Impfung an Thrombose
Urteil gilt als Präzedenzfall für staatliche Haftung
Impfung war Teil nationaler Gesundheitsstrategie
AstraZeneca nicht haftbar gemacht
Personen :61-jährige Frau· Ehemann· zwei Töchter
Orte: Athen· Griechenland
Organisationen:
griechisches Gesundheitsministerium·
AstraZeneca
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