- Land: Deutschland
- Region: Hessen
- Stadt: Frankfurt am Main
RA Dr. Markus Haintz:
Meta wegen Fake-Kanälen von Gericht
Die Prozessstrategie von Meta muss man nicht verstehen.
Die Facebook-Betreiberin akzeptiert eine einstweilige Verfügung wegen Fake-Accounts gegen unsere Mandantschaft, während in einem Parallelverfahren der Fall am Oberlandesgericht liegt.
Dort beharrt Meta darauf, dass eine Unterlassungserklärung unnötig sei, wenn Meta nach Beantragung einer einstweiligen Verfügung einen Fake-Kanal nach eigenem Gutdünken löscht, was grundsätzlich nicht ausreicht, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen.
Schließlich könnte Meta den Fake-Kanal jederzeit wieder freischalten und der Antragsteller müsste erneut vor Gericht ziehen.
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