xDanke! Das ist sehr hilfreich.

Kostenlos Martin Sellner Erfolge im Rechtskampf! Verwaltungsgericht entscheidet gegen Landesamt Staatsschutz! Wien

Mark as spam misclassified duplicated expired offensive

Community Published date: 28/02/2025 Modified date: 28/02/2025
  • Land: Austria
  • Region: Wien
  • Stadt: Wien

Erfolge im Rechtskampf!

✅ Das Verwaltungsgericht Wien hat zwei schikanöse Anklagen gegen "Verstoß gegen das Symbolgesetz" wegen zeigen des IB-Logos gegen mich abgewiesen und mich freigesprochen.

Das sind gute Anzeichen für unsere Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, die seit 2021 (!) vorliegt. Bald weht das Lambda vielleicht wieder über Österreichs Straßen!

Derzeit habe ich kein Konto, ebensowenig der Rechtshilfeverein. Mit diesem Fundraiser könnt ihr mich im Rechtskampf unterstützen:
https://www.givesendgo.com/SellnerUnterstuetzung


VERWALTUNGSGERICHT
WIEN
1190 Wien, Muthgasse 62
Telefon: (+43 1) 4000 DW 38640
Telefax: (+43 1) 4000 99 38640
E-Mail: post@vgw.wien.gv.at
GZ: VGW-001/050/5410/2024-9
Martin Michael Sellner
Geschäftsabteilung: VGW-F
Wien, 6. Februar 2025
Zah
IM NAMEN DER REPUBLIK
Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. GAMAUF-BOIGNER
über die Beschwerde des Herrn Martin Michael Seller, vertreten durch Herrn
das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien, Landesamt Staatsschutz
und Extremismusbekämpfung, Referat 2, Ermittlung, vom 12. März 2024 ZI.
VStV/923301719029/2023, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach dem
Symbole-Gesetz im der Symbole-Bezeichnungsverordnung,
zu Rechterkannt:
I. Gemäß §8 50 iVm 29 Abs. 1 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, das
angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z 1
VStG eingestellt.
II. Gemäß § 52 Abs. 8 VwGVG hat der Beschwerdeführer keinen Beitrag zu den
Kosten des Beschwerdeverfahrens zu leisten.
III. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an
den Verwaltungsgerichtshof nach Artikel 133 Abs. 4 BVG nicht zulässig.


VERWALTUNGSGERICHT
WIEN
1190 Wien, Muthgasse 62
Telefon: (+43 1) 4000 DW 38640
Telefax: (+43 1) 4000 99 38640
E-Mail: post@vgw.wien.gv.at
GZ: VGW-001/050/5412/2024-2
Martin Michael Sellner
Geschäftsabteilung: VGW-F
Wien, 17. Februar 2025
Hau
IM NAMEN DER REPUBLIK
Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. GAMAUF-BOIGNER
über die Beschwerde des Herrn Martin Michael Seller, vertreten durch Herrn
gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien, Landesamt Staats-
schutz und Extremismusbekämpfung, Referat 2, Ermittlung, vom 05. März 2024,
ZI. VStV/924300037338/2024, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach
dem Symbole-Gesetz (SG) iVm Anlage 1 der Symbole-Bezeichnungsverordnung
(Symbole-Bezeichnungsv),
zu Recht erkannt:
I. Gemäß §$ 50 im 29 Abs. 1 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, das
angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z 1
VStG eingestellt.
II. Gemäß § 52 Abs. 8 VwGVG hat der Beschwerdeführer keinen Beitrag zu den
Kosten des Beschwerdeverfahrens zu leisten.
III. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an
den Verwaltungsgerichtshof nach Artikel 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.







Verkäufer kontaktieren

Hilfreiche Information

  • Mit PayPal oder vor Ort bezahlen, um Betrug zu vermeinden
  • Niemals Transaktionen mit Western Union oder anderen verdächtigen Bezahldiensten abwickeln
  • Kaufen oder verkaufen Sie möglichst nichts außerhalb der EU. Akzeptieren sie keine Schecks von Drittstaaten.
  • Diese Website ist niemals direkt an Transaktionen beteiligt, noch werden Zahlungen, Versand, Garantien oder sonstige Versicherungsleistungen angeboten.

7Looms™ Your Local Global Marketplace kostenlos gratis inserieren 7Looms.com