- Land: Deutschland
- Region: Nordrhein-Westfalen
- Stadt: Köln
RA Dr. Markus Haintz:
Sparkasse Karlsruhe kündigt Geschäftskonto des Journalisten Flavio von Witzleben ohne Begründung
Wir vertreten Flavio in dieser Angelegenheit und haben die Sparkasse Karlsruhe gestern auf Unterlassung der Vollziehung der Kündigung verklagt.
Im Gegensatz zu Privatbanken können Sparkassen nicht ohne Begründung Bankkonten kündigen, da sie als Anstalten des öffentlichen Rechts einer direkten Grundrechtsbindung unterliegen.
Gemäß der Nummer 26 (1) der AGB der deutschen Sparkassen können diese nur bei „Vorliegen eines sachgerechten Grundes“ ein Bankkonto kündigen. Ein solcher Grund liegt offenkundig nicht vor.
Ferner haben wir die Kündigung schon deshalb unverzüglich zurückgewiesen, weil diese nicht von einem vertretungsberechtigten Vorstand unterzeichnet war, was eine zusätzliche Voraussetzung für eine wirksame Kündigung wäre.
Über den weiteren Verlauf des Falls werden wir berichten.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Haintz legal
PS: Lasst euch nicht einschüchtern. Die Sparkassen kommen mit diesen Methoden nicht durch.
Unsere Klage für Flavio wird erfolgreich sein. Es geht den Banken nur um Einschüchterung und Verunsicherung. Sparkassen brauchen einen „sachgerechten“ Kündigungsgrund. Und wenn sie den nicht haben, wie hier, werden sie vor Gericht verprügelt.
PS: Wir verklagen noch weitere Sparkassen wegen ähnlicher Versuche.
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