- Land: Deutschland
- Region: Bayern
- Stadt: München
RA Dr. Markus Haintz:
AG München lehnt Erlass eines Strafbefehls wegen vermeintlicher Beleidigung als „Nazibraut“ ab
Der #SoDoneAbschalten-Anwalt @Alexbrockmeier lernt gerade, dass es nicht sinnvoll ist, auf KI-Auswertung basierte Strafanzeigen zu verschicken.
Kundin hier: eine Journalistin, die man kontextabhängig möglicherweise als „Nazibraut“ bezeichnen darf, so das Amtsgericht, die aber gar nicht gemeint war, so der Sachverhalt.
Das Amtsgericht München hat den Erlass eines Strafbefehls zu Recht abgelehnt.
Die Journalistin, die ich hier noch nicht oute, wurde mit dem Post gar nicht angesprochen. Hinzu kommt, dass es sich ersichtlich um eine (kritische) rhetorische Frage handelte, nicht um eine Beleidigung.
Wir haben negative Feststellungsklage gegen die Journalistin eingereicht und raten ihr erneut zu einem gesichtswahrenden Rückzug.
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