Kostenlos in Österreich die Aussage „Wir haben den günstigsten Familien-Warenkorb" zu unterlassen,

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Lebensmittel Körperpflege Published date: 24/01/2024
  • Land: Austria
  • Region: Salzburg

Im Namen der Republik
URTEILSVERÖFFENTLICHUNG:
Das Landesgericht Wiener Neustadt erkennt in der Rechtssache der klagenden Partei Billa Aktiengesellschaft, IZ NO Süd, Straße 3, Objekt 16, 2355 Wiener Neudorf, vertreten durch Dorda
Rechtsanwälte GmbH, Universitätsring 10, 1010 Wien, gegen die beklagte Partei Lidl Österreich GmbH, Unter der Leiten 11, 5020 Salzburg, vertreten durch Höhne, In der Maur & Partner
Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Mariahilfer Straße 20, 1070 Wien, wegen 1.) Unterlassung nach dem UWG, 2.) Urteilsveröffenlichung (Gesamtstreitwert: EUR 60.000,--), nach öffentlicher
mündlicher Verhandlung zu Recht:


I.) Die beklagte Partei ist schuldig,
1.) ab sofort im geschäftlichen Verkehr in Österreich die Aussage „Wir haben den günstigsten Familien-Warenkorb" zu unterlassen, wenn beim zugrunde gelegten Preisvergleich nicht
vergleichbare Produkte verglichen wurden, und/oder kurzfristig gültige Aktionspreise der beklagten Partei mit Normalpreisen von Mitbewerbern verglichen wurden und/oder bei
Mitbewerbern nicht die günstigsten vergleichbaren Produkte herangezogen wurden.

Landesgericht Wiener Neustadt
Ger. Abt. 41. am 29.12.2022
Mag. Daniela Bernart-Kysely
Richterin

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