- Land: Austria
- Region: Wien
- Stadt: Wien
ORF-BEITRAG: VERBOTENE STAATSBEIHILFE❓⚖️
Eine interessante Aktion hat die Plattform "unzensuriert.at" gestartet, die Beachtung finden sollte.
Seit der Umstellung auf die Haushaltsabgabe ab 2024 erhält der ORF zusätzlich staatliche Mittel zur Abgeltung eines „Vorsteuerverlustes“ (siehe vorheriger Beitrag!).
Kritiker sehen darin eine mögliche staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 107 AEUV, die unionsrechtlich meldepflichtig wäre.
Entscheidend ist: Nach Art. 108 Abs. 3 AEUV gilt das sogenannte Durchführungsverbot.
Das bedeutet, dass eine neue Beihilfe nicht gewährt oder umgesetzt werden darf, bevor sie der Europäischen Kommission gemeldet und von dieser genehmigt wurde.
Erfolgt eine Auszahlung ohne Notifizierung, ist die Maßnahme unionsrechtswidrig – unabhängig davon, ob sie materiell zulässig wäre.
Sollte es sich also tatsächlich um eine nicht notifizierte Beihilfe handeln, stünde nicht nur die Zusatzfinanzierung, sondern das gesamte Konstrukt unter unionsrechtlichem Vorbehalt.
Diese sogenannte "Konkurrentenbeschwerde" spricht daher ebenso das EU-Beihilfenrecht an, das zuletzt die Kanzlei Todor-Kostic Rechtsanwälte im Rahmen einer zugelassenen Revision an den VwGH ebenso bei der Anfechtung des ORF-Beitrages herangezogen hat.
Die diesbezügliche Entscheidung steht noch aus!
https://www.info-direkt.eu/medien/medienstreit-stoppt-unzensuriert-at-den-orf-zwangsbeitrag
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