- Land: Austria
- Region: Vorarlberg
- Stadt: Bregenz
Sehr geehrte Frau Minister, sehr geehrte Frau Zadic, sehr geehrte Mutter eines Buben,
Der Vorarlberger Justiz-Wahnsinn !
Die Vorwürfe des 51-jährigen Unternehmers an die österreichische Justiz sind happig.
Seit 2020 muss ein Unternehmer laut Gerichtsbeschluss wöchentlich seinen Sohn im rund 650 Kilometer von Wien entfernten Vorarlberg besuchen. Die Anreise und die Hotelspesen vor Ort kosten den 51-Jährigen rund 6.000 Euro - pro Monat. Wenn ein Besuch ausfällt, erwartet den Wiener eine Geldstrafe von 500 Euro. Diese Schikane soll ihm das Bezirksgericht Bregenz auferlegt haben (ein Schreiben liegt vor). Und dies ist nicht die einzige Hürde, welche der verzweifelte Vater aufgrund von Gerichtsentschlüssen in dem Obsorgestreit mit der Mutter seines Sohnes überwinden muss.
"99 Prozent meiner Anträge werden vom Gericht abgelehnt - 100 Prozent jene der Mutter aber "durchgewunken", egal ob es dem Kindeswohl dient oder nicht", sagt er zu oe24. "Die Justiz in unserem Land handelt veraltet oder willkürlich", betont der 51-Jährige weiter. Deshalb sei es besonders jetzt zu Weihnachten wichtig, dass Thema wieder in den Fokus zu rücken.
Um seiner Geschichte - ein jahrelanger rechtlicher Streit mit der Mutter seines Sohnes, die nach der Trennung aus dem gemeinsamen Haus in Niederösterreich zurück nach Vorarlberg gezogen war - Ausdruck zu verleihen, ließ sich der Unternehmer etwas kosten. Auf einer ganzen Seite der Zeitung ÖSTERREICH veröffentlichte er am Donnerstag ein Inserat, in dem er Justizministerin Alma Zadic auf die Probleme von Obsorge-Verfahren hinweisen möchte.
Richter sind überfordert
"Sehr geehrte Frau Ministerin Zadic, sehr geehrte Mutter eines Buben", beginnt sein Schreiben. "Viele tausende Kinder müssen wegen Ihnen und Ihrem Team Weihnachten wieder einmal ohne ihren Vater verbringen, da Sie und Ihre Richterschaft immer noch alles unternehmen, um tausenden Kindern ihren Vater zu nehmen."
Dann stellt der Politikerin zu diesem Thema etliche Fragen. "Frau Minister, wie können Sie einem Vater erklären, dass vollkommen unerfahrene und überforderte junge Menschen von Ihnen als Richter eingesetzt werden, die keine Lebens- und Berufserfahrung haben."
Auch wolle er wissen, wie es sein könne, dass ein Richter urteilen durfte, dass es nicht im Kindeswohl ist, wenn das Kind mit dem Vater den Vatertag feiert. Zudem beanstandet er die Dauer der Bearbeitung seines Antrages mit knapp 18 Monaten, sein Anwalt hingegen hätte innerhalb von zwei Wochen replizieren müssen.
"Ich wünsche hiermit den vielen tausenden Kindern, die ihren Papa aufgrund dieser Justiz vermissen, frohe Weihnachten. Meinem unglaublich tollen 3,5 Jahre alten Sohn möchte ich folgendes sagen: "Ich bin unglaublich stolz auf Dich, liebe Dich sehr und werde keine Mühen scheuen, immer für Dich da zu sein."
Auf seine Anfrage an das Justizministerium sei eine unverschämte Antwort gekommen. Die Zuständigen vorerst nicht erreichbar.
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