Kostenlos RECHTSTIPP 29: INKASSO-ABZOCKE BEIM ORF-BEITRAG? – WAS DU NICHT ZAHLEN MUSST ‼️ Wien

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Die staatlichen österreichischen, deutschen Blutsauger Published date: 30/03/2026 Modified date: 30/03/2026
  • Land: Austria
  • Region: Wien
  • Stadt: Wien

RECHTSTIPP 29: INKASSO-ABZOCKE BEIM ORF-BEITRAG? – WAS DU NICHT ZAHLEN MUSST ‼️

Viele Beitragsschuldner berichten aktuell, dass die OBS (ORF-Beitrags-Service GmbH) trotz bestehender (rechtskräftiger und vollstreckbarer) Bescheide Inkassobüros oder Rechtsanwälte einschaltet – und plötzlich Forderungen auftauchen, die teilweise fast doppelt so hoch sind wie die eigentliche Forderung!

Beispiel (siehe Foto)
€ 480 Beitrag → über € 730 Gesamtforderung

DAS SAGT DAS GESETZ (§ 1333 Abs 2 ABGB) ⚖
Inkassokosten müssen alle drei Voraussetzungen erfüllen:
✔️ notwendig
✔️ zweckmäßig
✔️ verhältnismäßig

➡️ Und genau hier liegt das Problem:
Kosten dürfen nicht einfach beliebig erhöht werden, sondern müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Inkassokosten dürfen die Forderung grundsätzlich nicht erreichen oder übersteigen!

BESONDERS WICHTIG: BEI BESTEHENDEM BESCHEID:
Liegt bereits ein rechtskräftiger und vollstreckbarer Titel vor:

➡️ Der Gläubiger hat bereits ein starkes Instrument: die gerichtliche Exekution, die jedoch aufgrund der Streitwerthöhe nur geringere Kosten begründet (derzeit: € 177, 67 bei Forderung bis € 180,00; € 190,87 bei Forderung bis zu 300; € 202,87 bei Forderung bis zu 360,00 und € 226,10 bei Forderung bis zu 700,00).

Dann gilt regelmäßig:
Inkasso oder RA-Mahnung ist nicht mehr zweckmäßig, weitere Mahnungen dienen rechtlich nicht mehr der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

er Gläubiger muss sich fragen lassen, warum er nicht den billigeren Exekutionsweg wählt?

➡️ Ergebnis:
Inkassokosten sind in solchen Fällen oft NICHT ersatzfähig.

DEIN RECHT ALS BETROFFENER
Du kannst einwenden:
❌ Kosten sind nicht notwendig
❌ Inkasso war nicht zweckmäßig
❌ Kosten sind unverhältnismäßig

Wichtig:
Die Beweislast liegt beim Gläubiger, nicht bei dir. Ein entsprechendes Musterschreiben haben wir beigefügt, welches jene Fälle abdeckt, in welchen der Beitragsschuldner in diesem Verfahrensstadium (Vorliegen eines vollstreckbaren Bescheides) zahlen und daher die Nebenkosten vermeiden möchte.
Will er weiterhin gar nichts zahlen, muss er mit einer gerichtlichen Exekution rechnen, mit welcher zwar idR geringere Kosten verbunden sind, jedoch auf sein Gehalt und alle sonstigen Vermögenswerte exekutiv zugegriffen werden kann!

FAZIT
▪️Viele Inkassoforderungen im Zusammenhang mit ORF-Beiträgen sind rechtlich angreifbar
▪️Besonders dann, wenn die Kosten in Richtung der Hauptforderung gehen oder darüber hinaus!
▪️Nicht alles zahlen, was gefordert wird – prüfen lohnt sich!
▪️Einwand des Exekutionsverfahrens erheben, wenn einem ein solches nichts ausmacht, was aber zuvor gut abgewogen werden sollte!

ACHTUNG: Bitte berücksichtigen, dass es zu dieser Thematik keine individuelle Beratung gibt, da dieser Aufwand in der Vielzahl der Fälle in der Kanzlei Todor-Kostic Rechtsanwälte nicht abgedeckt werden kann.
Durch diese Rechtstipps soll vielmehr Hilfe zur Eigeninitiative verschafft werden, weshalb wir hier weiter am Ball bleiben!






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