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NOCH BEVOR ES IMPFUNGEN GAB!
Skandal! Ärztekammer befahl Experten & Ärzten die Impfempfehlung!
Die Ärztekammer, unter dem abgewählten roten Präsidenten Szekeres und dem jetzigen Ärztekammerpräsidenten Steinhart, arbeitete seit Jahren eng mit den Gesundheitsministern zusammen. Und dabei verriet sie die Interessen der Ärzte.
April 2020: Die Packelei mit der Politik beginnt
Im April 2020 unterschrieben Szekeres, Steinhart und Minister Anschober ein Dokument: Ein “Memorandum of Understanding zu COVID-19-lmpfungen“.
Zu einem Zeitpunkt, also mehr als ein halbes Jahr vor der bedingten Zulassung der Impfungen, ging es unter anderem um Werbekampagnen der Ärzte für die Impfungen, um die Impfung von medizinischem Personal und deren Familienangehhörigen, um Impfungen in Heimen und Schulen und um Honorarvereinbarungen.
Heimlich, still und leise wurde zusätzlich ein wahrer Hammer ausgehandelt: Es wurde wortwörtlich vereinbart, dass „klare generelle lmpfempfehlungen über das Nationale lmpfgremium (NlG) über die Eignung der verschiedenen lmpfstoffe und Einsetzbarkeit insbesondere auch bei verschiedenen Hochrisikogruppen generell bereitgestellt werden“.
Brisant: Der Gesundheitsminister und die Ärztekammer-Führung unterschreiben einen Vertrag, in dem diese über den Kopf des Nationalen Impfgremiums hinweg (und lange bevor die Impfungen überhaupt zur Verfügung stehen!) festhalten, was das Nationale Impfgremium empfehlen wird.
Es ging nie um Fakten und Objektivität
Bisher war der Öffentlichkeit kein Dokument bekannt, aus dem so klar hervorgeht, dass diverse „Expertengremien“ und „Kommissionen“ offensichtlich nur dazu dienten, gefälligst das zu empfehlen, was die Politik und die Ärztekammer-Führung wollten. Es ging nie um Expertise, um Beratung, um objektive Wissenschaft, um Gesundheit – es ging schon lange vor Beginn der Impf-Propaganda, als es Impfstoffe noch gar nicht gab (!), nur um eines: Impfen, Impfen, Impfen! Die „Experten-Gremien“ und Ärzte dienten dabei nur als Staffage. Und es ist offensichtlich, dass die Ärztekammer-Führung mit dieser Honorarvereinbarung „gekauft“ wurde. Der April 2020 wurde damit zu jenem einschneidenden Moment in der Geschichte der Ärztekammer, in dem ihre Führung der Politik die Seele der Ärzteschaft quasi auf dem Silbertablett servierte.
Die Verfolgung von Ärzten wird beschlossen
Doch damit noch nicht genug: In einer „Ergänzung vom 2. September 2021 zum Memorandum of Understanding zu COVID-19-Impfungen zwischen der Österreichischen Ärztekammer und dem Gesundheitsministerium, abgeschlossen im April 2020“ wurden weitere „versprochenen Leistungen der freiberuflich tätigen Ärzteschaft und der Ärztekammer“ beschlossen und unterschrieben:
„Die Ärztekammer wird eine Medienkampagne sowie eine Kampagne unter der Ärzteschaft durchführen, um die Impfbereitschaft in der Bevölkerung zu erhöhen. Dazu gehört auch das Ansprechen des Impfthemas bei anderen Arztterminen (z.B. Gesundheitsvorsorgeuntersuchung) und wird verstärkt gegen Ärzte und Arztinnen, die Falschinformationen verbreiten, vorgehen.“
Was „Falschinformationen“ waren, blieb dann bekanntlich der Willkür der Ärztekammerführung überlassen. Dieser unselige Vertrag bildete die Grundlage für die Verfolgung kritischer Ärzte, die bis heute anhält. Das ärztliche Disziplinarrecht wurde faktisch zur Einschüchterung und für Propagandazwecke missbraucht. Damit wendete sich die Ärztekammer-Führung endgültig gegen ihre zahlenden Mitglieder, die Ärzte, und es wurde damit die Verfolgung der Ärzte im Stile der Inquisition besiegelt.
Die falschen Behauptungen des Ärztekammer-Präsidenten
Was der damalige Ärztekammer-Präsident unter „Falschinformationen“ verstand, erklärte er mit geradezu entwaffnender Offenheit und Brutalität am 2.12.2021. Wörtlich stellte er fest, dass es „grundsätzlich keinen Grund gibt, Patientinnen und Patienten von einer Impfung gegen COVID-19 abzuraten“. Und, dass „eine allfällige Verletzung einer Berufspflicht in diesem Zusammenhang durch die Disziplinarorgane der Österreichischen Ärztekammer geprüft wird und bei Feststellung einer solchen dies entsprechend sanktioniert wird.“
Im Klartext: Die Disziplinarkommission agiert nicht unabhängig, sondern im Auftrag der Ärztekammer. Das Disziplinarrecht ist somit zu einem politischen Unterdrückungs- und Verfolgungs-Instrument der Ärztekammer-Führung verkommen. Jeder Arzt, der von einer Impfung gegen COVID-19 abrät, musste und muss mit einer Verfolgung durch die Disziplinarkommission rechnen. Kein einziges Gremium der Ärztekammer erhob dagegen Einspruch. Alle machten bei den Schauprozessen gegen Ärzte munter mit.
Dabei sind die Behauptungen des Ärztekammer-Präsidenten Szekeres nachweislich falsch. Denn im Impfpflichtgesetz, das am 16.12.2021 im Parlament beantragt wurde, steht unter Paragraph 2 wörtlich, dass „Personen, die nicht ohne konkrete und ernstliche Gefahr für das Leben geimpft werden können“, von der Impfpflicht ausgenommen sind. Es wurde also sogar im Gesetz festgehalten, dass die Impfungen grundsätzlich krank machen bzw. töten können. Eine Tatsache, mit der Ärzte tagtäglich konfrontiert sind und die die Behauptung des damaligen Ärztekammer-Präsidenten als das hinstellt, was sie ist: Als medizinisch falschen, gesundheitsschädlichen und gefährlichen Blödsinn.
Schreiben Ärztekammerpräsident Szekeres vom 2.12.2021 an alle Organe der Ärztekammer
Disziplinarverfahren der Ärztekammer illegal
Das Verhalten der Ärztekammer-Führung in den letzten Jahren rächt sich jetzt. Seit Monaten wird die Ärztekammer seitens der Politik angegriffen, lächerlich gemacht und sogar offen in Frage gestellt. Der Mohr hat seine Schuldigkeit für die Politik in den letzten drei Jahren kritiklos getan – und jetzt soll er offenbar gehen. Er wird nicht mehr gebraucht. Die Ärztekammer versinkt mehr und mehr in der politischen Bedeutungslosigkeit. Insidern zufolge wird sie mittlerweile sogar als Gegner der Politik betrachtet. Doch auch in den Medien lässt sich diese Situation nachvollziehen. Nachdem die Ärztekammer sich jahrelang als „Bettvorleger“ der Politik angedient hat, wird sie auch als solcher behandelt. Diverse Skandale in der Ärztekammer verstärken das.
Mittlerweile wurde von den Landesverwaltungsgerichten Wien, Niederösterreich und Vorarlberg beim Verfassungsgerichtshof beantragt, Teile bzw. das gesamte Disziplinarrecht im Ärztegesetz wegen Verfassungswidrigkeit aufzuheben und eventuell sogar das komplette Ärztegesetz. Die Ärztekammer ist ein Selbstverwaltungskörper. All ihre Organe sind aus dem Kreis ihrer Mitglieder zu bestellen, also aus der Ärzteschaft. Die Disziplinarkommission besteht jedoch aus zwei ärztlichen Beisitzern und einem „rechtskundigen Vorsitzenden“, der vom Gesundheitsminister im Einvernehmen mit dem Justizminister bestellt wird, also kein Arzt ist und nicht von der Ärztekammer bestellt wird. Somit stellt die Besetzung der Disziplinarkommission einen Verstoß gegen die Bundesverfassung dar. Das ist die einhellige Rechtsmeinung von drei Landesverwaltungsgerichten und unzähligen Juristen.
Die Ärztekammer hat mit ihrer Disziplinar-Welle unbeabsichtigt schlafende Hunde geweckt.
Die Folge kann sein, dass sie jetzt völlig umgestaltet werden muss. Doch das könnte nach all der Ärzte-Repression der letzten Jahre auch eine Chance für die Ärzteschaft sein.
Denn in ihrer derzeitigen Form ist die Ärztekammer politisch überflüssig und für ihre Mitglieder, die Ärzte, faktisch ein Feind, dessen Luxusgehälter der Funktionäre sie auch noch teuer bezahlen müssen.
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