Kostenlos Nein, die zulässige Satire von Steimle hat überhaupt keine "Folgen", außer einer Medienkampagne. ; Berlin

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Die staatlichen österreichischen, deutschen Blutsauger Published date: 18/08/2026 Modified date: 19/08/2026
  • Land: Deutschland
  • Region: Berlin
  • Stadt: Berlin

RA Dr. Markus Haintz:

Kommentar: Nein, die zulässige Satire von Steimle hat überhaupt keine "Folgen", außer einer Medienkampagne.

StAs ermitteln dann, wenn es ins politische Narrativ passt.

Es handelt sich ersichtlich nicht um eine Androhung von Straftaten, sondern um Satire.

Auch eine Beleidigung liegt nicht vor, weder nach § 188 StGB noch, mangels Strafanträgen, nach § 185. Und selbst bei Strafanträgen wäre die jeweilige Äußerung im konkreten Kontext zulässig.



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