- Land: Deutschland
- Region: Berlin
- Stadt: Berlin
RA Dr. Markus Haintz:
Kommentar: Nein, die zulässige Satire von Steimle hat überhaupt keine "Folgen", außer einer Medienkampagne.
StAs ermitteln dann, wenn es ins politische Narrativ passt.
Es handelt sich ersichtlich nicht um eine Androhung von Straftaten, sondern um Satire.
Auch eine Beleidigung liegt nicht vor, weder nach § 188 StGB noch, mangels Strafanträgen, nach § 185. Und selbst bei Strafanträgen wäre die jeweilige Äußerung im konkreten Kontext zulässig.
Hilfreiche Information
- Mit PayPal oder vor Ort bezahlen, um Betrug zu vermeinden
- Niemals Transaktionen mit Western Union oder anderen verdächtigen Bezahldiensten abwickeln
- Kaufen oder verkaufen Sie möglichst nichts außerhalb der EU. Akzeptieren sie keine Schecks von Drittstaaten.
- Diese Website ist niemals direkt an Transaktionen beteiligt, noch werden Zahlungen, Versand, Garantien oder sonstige Versicherungsleistungen angeboten.
