Kostenlos Festsetzung der Mauttarife Mauttarifverordnung 2014 für 2015 25 % Erhöhung!!! Wien

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Die staatlichen österreichischen, deutschen Blutsauger Published date: 16/12/2014 Modified date: 16/12/2014
  • Land: Austria
  • Region: Wien
  • Stadt: Wien
  • Stadtgebiet: Wien Innere Stadt

Festsetzung der Mauttarife Mauttarifverordnung 2014 für 2015 erhöhen sich die Mautgebühren um 25 %

Danke Herr Minister Stöger,

Danke Regierung von Österreich!!


25 % Inflationszuschlag in der EU! ?

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2014_II_350/BGBLA_2014_II_350.html

Hier Auszugsweise die Verordnung:

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014


Ausgegeben am 15. Dezember 2014


Teil II

350. Verordnung:

Mauttarifverordnung 2014

350. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Festsetzung der Mauttarife (Mauttarifverordnung 2014)

Auf Grund des § 8c Abs. 8 und des § 9 des Bundesgesetzes über die Mauteinhebung auf Bundesstraßen (Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 – BStMG), BGBl. I Nr. 109/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 99/2013, wird, hinsichtlich des § 9 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, verordnet:

§ 3. Der Grundkilometertarif gemäß § 2 erhöht sich gemäß § 9 Abs. 7 lit.b BStMG für die Strecke der A 12 zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und dem Knoten Innsbruck/Amras (A 13) im Kalenderjahr 2015 um einen Aufschlag in der Höhe von 20 % und ab dem Kalenderjahr 2016 um einen Aufschlag in der Höhe von 25 %.


Die Tarife beinhalten gemäß § 9 Abs. 7 lit. b BStMG einen Aufschlag in der Höhe von 25 %.

§ 7. Das Vermittlungsentgelt gemäß § 8c Abs. 2 BStMG beträgt 20 828 Euro einschließlich Umsatzsteuer.

§ 8. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Mauttarifverordnung 2013, BGBl. II Nr. 460/2013, außer Kraft.

Stöger


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