- Land: Austria
- Region: Wien
- Stadt: Wien
DAS OBS-CHAOS SETZT SICH FORT – JETZT HAGELT ES UNZULÄSSIGE MAHNUNGEN UND SOGAR WILLKÜRLICHE RÜCKSTANDSAUSWEISE ⛔️
Es wurde am 07.01.2025, das man übrigens unter diesem Link nachträglich ansehen kann, schon über das in vielerlei Hinsicht skandalöse Vorgehen der ORF-Beitrags-Service-GmbH berichtet.
Eine hohe Anzahl an potentiellen Beitragsschuldnern aus den erfassten Haushalten haben schon vor längerer Zeit in Form von Hauptwohnsitzen nachweislich Bescheide nach Erhalt von Zahlungsaufforderungen verlangt und warten heute noch auf eine Zustellung.
Nichtsdestotrotz erhielten viele Leute dieser Gruppe, die sich nach Punkt und Beistrich gemäß dem ORF-BeitragsG verhalten haben, dennoch Zahlungserinnerungen, Mahnungen von Inkassoinstituten oder Rechtsanwaltsaufforderungen, teilweise sogar in Kombination mit rechtswidrig ausgestellten Vollstreckbaren Rückstandsausweisen.
Zur Abwehr derartiger Übergriffe haben wir bereits einen entsprechenden Rechtstipp Nr. 22 in unserer Telegram-Info-Gruppe platziert.
Wer gedacht hat, dass mit dieser Inkompetenz und Desorganisation der mit einem Millionenbudget ausgestatteten ORF-Beitrags-Service GmbH (OBS), ein mit behördlichen Aufgaben beliehenes Unternehmen zur Einbringlichmachung des ORF-Beitrages, der Höhepunkt der Zumutbarkeiten für die zwangsverpflichtete Bevölkerung erreicht wurde, irrt.
Wie uns die Kanzlei Todor-Kostic Rechtsanwälte berichtet, macht die OBS jetzt nicht einmal davor Halt, sogar jene Personen mit rechtswidrigen Betreibungsschritten zu bedrohen, die nicht nur nachweislich fristgerecht den Bescheid verlangt haben, sondern sogar gegen diesen nach Zustellung eine Beschwerde (auch über unsere Kanzlei) beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht haben.
Mittlerweile beschweren sich immer mehr Leute über diese unangemessene Druckausübung der OBS mit gesetzwidrigen Mitteln, um offenbar zu erreichen, dass die potentiellen Beitragsschuldner angesichts der Drohung mit dem Anwalt oder einer Exekution aufgeben, obwohl sie sich eigentlich im Recht befinden und aufgrund des fristgerechten Bescheidverlangens oder der eingebrachten Beschwerde mit keiner fälligen Forderung konfrontiert sehen. Aufgrund dieser immer unerträglicher werdenden Ausganglage haben wir im Interesse unserer Mandanten heute das beigefügte Schreiben an den Geschäftsführer der OBS, Herrn MMag. Alexander Hirschbeck, gerichtet, da dieser für dieses Organisationsversagen verantwortlich ist, sofern dahinter nicht sogar eine verwerfliche Strategie steckt.
Wie uns die Kanzlei Todor-Kostic Rechtsanwälte mitteilte, ist sie leider nicht mehr in der Lage, aufgrund der Vielzahl an derartigen Rechtswidrigkeiten jedem einzelnen von diesem Missstand Betroffenen zu antworten oder für ihn unentgeltlich einzuschreiten, um die OBS in dessen Namen zu konfrontieren, da solche Leistungen im Rechtschutzpaket bekanntlich nicht enthalten sind.
Die Empfehlung der Rechtsanwälte lautet daher, dass jeder, der aktuell solche Mahnungen und/oder Rückstandsausweise von der OBS erhält, dieser oder dem Inkassoinstitut oder dem Rechsanwalt sogleich direkt (am besten in cc immer zu Handen des Geschäftsführers) zurückzuschreiben, dass sie den Bescheid bereits verlangt (dazu verfügen Sie jedenfalls über den Beweis in Form des Briefes) oder auch schon eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht haben.
Wenn Sie die Beschwerde über das Rechtschutzpaket der Kanzlei Todor-Kostic eingebracht haben und in Händen einer Bestätigung zur Anmeldung sind, können Sie mit Sicherheit davon ausgehen, dass diese auch für Sie eingebracht wurde, sodass mit dieser Maßnahme der Selbsthilfe das rechtswidrige Vorgehen der OBS sicherlich rasch zur Einstellung gebracht wird!
☝️ Viel Erfolg und bleiben Sie standhaft! ♂
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