Preis erfragen Volksbegehren gegen Kirchen-Privilegien; 15. - 22. April 2013; Du sollst hingehen; Wien

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Petitionen - Unterstützung Published date: 08/04/2013 Modified date: 08/04/2013
  • Land: Austria
  • Region: Wien
  • Stadt: Wien

Volksbegehren gegen Kirchen-Privilegien;

15. - 22. April 2013; Du sollst hingehen;

In der Woche vom 15. – 22. April können wir am Gemeindeamt bzw. Magistratischen Bezirksamt
das Volksbegehren gegen Kirchen-Privilegien unterschreiben.
Wer ist berechtigt zu unterschreiben?

alle österreichischen StaatsbürgerInnen
mit Hauptwohnsitz Österreich
vollendetes 16. Lebensjahr (mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes – 22. April 2013)

AuslandsösterreicherInnen können ihre Stimme leider nicht abgeben.
Alle, die bis Ende 2012 bereits die Unterstützungserklärung gültig unterschrieben haben, brauchen nicht nochmals unterschreiben.
Wann kann ich unterschreiben?

Die Eintragswoche für das Volksbegehren gegen Kirchen-Privilegien findet von 15. – 22. April 2013 statt.
Wo kann ich unterschreiben?

Unterschreiben können Sie am Gemeindeamt bzw. Magistratischen Bezirksamt Ihres Hauptwohnsitzes, bzw. in Wien bei jedem Magistratischen Bezirksamt (Info zu den Öffnungszeiten). Mithilfe einer Stimmkarte kann die Unterschrift auch in einer anderen Gemeinde geleistet werden. Lichtbildausweis nicht vergessen!
Unterschreiben mit Stimmkarte

Mit der Stimmkarte können Sie sich während der Eintragungswoche (15. – 22. April 2013) in allen österreichischen Gemeinden in jedem Eintragungslokal – während der dort festgesetzten Eintragungszeiten – eintragen.

Eine Stimmkarte können Sie schriftlich bis spätestens zum 16. April 2013 oder mündlich bis 19. April 2013 (12.00 Uhr), bei Ihrer Gemeinde beantragen. Details dazu auf der Website des BMI
Aus dem Ausland

Auslandsösterreicher(innen) sind – ebenso wie in Österreich lebende EU-Bürger(innen) – nicht stimmberechtigt.
Keine Briefwahl: Eine Eintragung vom Ausland aus – analog zu Wahlen – ist leider nicht möglich.
Mangelnde Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit

Stimmberechtigte, denen der Besuch des Eintragungslokals während des Eintragungszeitraumes infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen unmöglich ist, und die im Besitz einer Stimmkarte sind, sind auf Wunsch von der Eintragungsbehörde zu einem von dieser festzulegenden Zeitpunkt innerhalb des Eintragungszeitraumes zum Zweck der Eintragung aufzusuchen.
Weitere Informationen

Detailierte Informationen über das Volksbegehren finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres

Sie können sich auch gerne per E-Mail info@kirchen-privilegien.at oder über unsere telefonische Info-Hotline unter +43-699-151 98 103 (Mo–Fr 13–17 Uhr) mit uns in Verbindung setzen.

EIN RECHT FÜR ALLE!
Initiative gegen Kirchenprivilegien
info@kirchen-privilegien.at
Halbgasse 7, 1070 Wien




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