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Petitionen - Unterstützung Published date: 19/10/2014 Modified date: 19/10/2014
  • Land: Austria
  • Region: Wien
  • Stadt: Wien

Das Forum Informationsfreiheit (FOI) ist Träger der Kampagne Transparenzgesetz.at

Gläserner Staat statt gläserner Bürger

Österreich braucht einen Paradigmenwechsel im Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Es braucht ein umfassendes Informationsfreiheitsrecht, einen Freedom oft Information-Act, wie er in andern Staaten längst Usus ist. Sämtliche Bestimmungen, die den Umgang mit Information betreffen, müssen künftig positiv statt negativ formuliert sein. Nach dem Vorbild der deutschen, britischen, skandinavischen und US-amerikanischen Informationsfreiheitsgesetze soll Auskunft die Regel und Verweigerung von Informationen nur die Ausnahme sein. Dieses Recht darf nur aus wenigen Gründen durchbrochen werden, die explizit im Gesetz zu nennen sind. Zum Beispiel im Fall nationaler Sicherheit oder beim Datenschutz von Bürgerinnen und Bürger.

Damit wird auch ein Trend umgekehrt, der in Zeiten der Sicherheitsmentalität von gesellschaftspolitisch gefährlichen Ausmaßen sein kann. Während die Bürgerinnen und Bürger staatlichen Überwachern immer mehr von sich Preis geben müssen, darf die Arbeit des Staates zu einem Großteil vertraulich bleiben. Dieses Dogma soll umgedreht oder zumindest ausgeglichen werden.

Denn die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Information, sie sind der Souverän des Staates und somit AuftraggeberInnen von Politik und Verwaltung. Sie haben ein Recht darauf, die Informationen zu kennen, auf deren Grundlage Entscheidungen getroffen werden und Politik gemacht wird.
Der nächste Schritt

Das sogenannte „Transparenzpaket“ des Jahres 2012 war ein erster kleiner Schritt seitens der Politik: es hat die Verkrustungen in der Parteienfinanzierung aufgeweicht und mit längst überfälligen Maßnahmen in der Korruptionsbekämpfung international bereits etablierte Punkte auch hier zugelassen. Dennoch: die staatliche Verwaltung bleibt davon unberührt.

Nun ist es Zeit die dabei offen gebliebenen Lücken zu schließen und den nächsten Schritt zu machen. Das heißt: Die generellen Kontrollmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger als subjektive und durchsetzbare Rechte zu verankern. Menschen fordern ihr Recht auf Information ein und wollen davon Gebrauch machen – auch durch die neuen technischen Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen.
Unsere Forderungen

1. Österreichs Bürger haben das Recht auf Auskunft durch die Verwaltung

Dieses subjektive, einklagbare Recht muss prinzipiell positiv formuliert sein und darf nicht willkürlich eingeschränkt werden. Österreichs Behörden sollen Informationen, das heißt Verträge, Dokumente, Daten, etc. unabhängig von der Art ihrer Speicherung von sich aus online stellen. Und das in einem zentralen Informationsregister, kontrolliert von einer/m unabhängigen Beauftragten für Informationsfreiheit und Datenschutz. Diese/r soll eine Anlaufstelle für die BürgerInnen sein und gegebenenfalls eine Interessensabwägung zwischen Informationsfreiheit und Datenschutz durchführen. Damit Ausnahmen wie der Datenschutz von Bürgerinnen und Bürgern, nationale Sicherheit, etc. geschützt sind und dementsprechend geheim bleiben.

2. Österreichs Bürger haben das Recht auf Einsicht in die Akten der Verwaltung

Die Akten der Verwaltung sind so zu führen, dass den BürgerInnen jederzeit Einsicht gewährt werden kann, ohne die Rechte Dritter auf Datenschutz o.ä. zu verletzen.

3. Österreichs Bürgern haben das Recht auf maschinenlesbare Daten der Verwaltung

Die Verwaltung hat ihre Informationen so aufzubereiten, dass sie den BürgerInnen jederzeit auch in einheitlicher weiterverarbeitbarer Form zur Verfügung stehen, zumindest in gleicher Form wie sie auch der Verwaltung zur Verfügung stehen. Stichwort: Open Government Data



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