- Land: Deutschland
- Region: Berlin
- Stadt: Berlin
RA Dr. Markus Haintz:
Ich habe Ralf Stegner (SPD) wegen sog. "Majestätsbeleidigung" (§ 188 StGB) zulasten von Björn Höcke bei der StA Berlin angezeigt.
Bei den Äußerungen Stegners ggü. Höcke dürfte es sich um eine "verleumderische Beleidigung" handeln, für die die Indemnität nicht greift.
Saskia Esten war schlauer, zitierte sauber und verknüpfte das mit einer (zulässigen) eigenen Wertung.
Stegner dagegen legte Höcke Worte in den Mund, die er nie gesagt hat, und stellt diese als Zitat dar. Dies ist zivilrechtlich unzulässig und müsste in einem funktionierenden Rechtsstaat zu strafrechtlichen Ermittlungen führen.
Natürlich wird die politisch abhängige Staatsanwaltschaft Berlin zugunsten von Stegner argumentieren, was andersherum nicht gelten würde.
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