- Land: Deutschland
- Region: Nordrhein-Westfalen
- Stadt: Köln
RA Dr. Markus Haintz hat bei der Bundesregierung angefragt, ob Bundeskanzler Olaf Scholz eine Strafverfolgung der Grünen-Bundestagsabgeordneten Paula Piechotta ermöglichen wird, so wie er dies in anderen uns bekannten Fällen gegen Oppositionelle ermöglicht hat.
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht von HAINTZmedia stelle ich nachfolgende Presseanfrage, mit der Bitte um Antwort bis zum Donnerstag, 2. Januar, 14:00 Uhr.
Dem Verfasser ist bekannt, dass Bundeskanzler Olaf Scholz im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Beleidigung am 29. Juli 2024 auf Rückfrage der Polizei mitteilte, dass er bezüglich einer von der Staatsanwaltschaft verfolgten mutmaßlichen Beleidigung auf die Stellung eines Strafantrags verzichte, einer Verfolgung von Amts wegen jedoch nicht widerspreche [Polizeipräsidium **********: Aktenzeichen ************, Blatt ** der Akte]. In diesem Fall geht es nicht um eine Formalbeleidigung.
Die Bundestagsabgeordnete der Grünen, Paula Piechotta, hat sich bezüglich Bundeskanzler Scholz kürzlich wie folgt geäußert:
Zitat: „Alle in der SPD wissen, dass Olaf Scholz ein Arschloch ist.“
[Link zu Welt-Artikel]
Aufgrund dieser Aussage, einer sich zu eigen gemachten Formalbeleidigung durch Frau Piechotta,
wurde zumindest eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet.
Nun zu meinen Fragen:
1. Plan Bundeskanzler Scholz einen Strafantrag gegen Piechotta zu stellen?
2. Fall nicht. Plant Bundeskanzler Scholz, auch im Fall Piechotta, siehe oben, einer Verfolgung von Amts wegen nicht zu widersprechen, also eine Strafverfolgung zu ermöglichen?
3. Falls nicht, was sind die etwaigen Gründe für eine solche Ungleichbehandlung?
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