- Land: Deutschland
- Region: Nordrhein-Westfalen
- Stadt: Köln
Markus Haintz:
Ein „Kriegstreiber“ fühlte sich beleidigt, die Geldstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Zumindest in Ostdeutschland finden sich zunehmend Gerichte und Staatsanwaltschaften, die bei Strafanzeigen durch wehleidige Politiker wegen einfacher „Majestätsbeleidigung“ (nur § 185 StGB) einer Verwarnung mit Strafvorbehalt (§§ 59 ff. StGB) und kurzer Verjährungszeit zustimmen.
Die Geldstrafe wird also zur Bewährung ausgesetzt. So sich der Verurteilte während der Bewährungszeit (1–2 Jahre) nichts weiter zuschulden kommen lässt, entfällt die Geldstrafe.
Unabhängig davon:
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Die massenhaften #188MussWeg‑Strafanzeigen und Abmahnungen im Namen von führenden Politikern wegen „Majestätsbeleidigung“ müssen gestoppt werden.
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