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Markus Haintz auf X:
„Quatschjura“-Anwalt Chan-Jo Jun hält eine Laudatio für den Volksverpetzer und verbreitet dabei Fake News:
„Aber sie haben es nicht geschafft, nachzuweisen, dass der Volksverpetzer seine Fakten, die er bringt, nicht richtig recherchieren kann.“
Doch, haben wir:
„Es stellt - entgegen der Ansicht der Verfügungsbeklagten - eine unrichtige Tatsachenbehauptung dar, dass der Verfügungskläger geäußert habe, dass die Veröffentlichung der Bankverbindung seiner Anwaltskanzlei strafbar sei.“
(Landgericht Ellwangen, Urteil vom 14.09.2022 in Sachen Markus Haintz gegen die Volksverpetzer VVP gUG, Az. 1 O 67/22)
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