Kostenlos Petition gegen das geplante Staatsschutzgesetz! Österreich bekommt 10 neue Geheimdienste! Wien

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Petitionen - Unterstützung Published date: 08/10/2015 Modified date: 08/10/2015
  • Land: Austria
  • Region: Wien
  • Stadt: Wien

Unterstütze: Petition gegen das geplante Staatsschutzgesetz!

Österreich bekommt 10 neue Geheimdienste!!

https://staatsschutz.at/


Das geplante Staatschutzgesetz untergräbt unsere Grundrechte
und etabliert eine unkontrollierbare Überwachungsbehörde.



9 wichtige Punkte
zum neuen Staatsschutzgesetz

1. Österreich bekommt einen neuen Geheimdienst.

2. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist zwar eigentlich Polizeibehörde, hat aber bald die Befugnisse eines Nachrichtendienstes.

3. Das BVT kann unbeschränkt jeden überwachen und braucht dafür weder Richter noch Staatsanwalt.

4. Schon zur "Bewertung der Wahrscheinlichkeit" eines verfassungsgefährdenden Angriffs darf das BVT jeden überwachen. Es bedarf lediglich eines begründeten Gefahrenverdachts. Allerdings gibt es keine klaren Regeln, wo und wie die Begründung für das Vorliegen eines konkreten Gefahrenverdachts schriftlich festzuhalten und vorzulegen ist.

5. Das BVT kann auf die Daten von allen Behörden und allen Firmen zugreifen, ohne Richter oder Staatsanwalt. Die einzige Kontrolle ist der interne Rechtsschutzbeauftragte des BM.I, diesem kann das BVT die Akteneinsicht zur Wahrung der Identität von Zeugen verwehren.

6. Aufgabe des BVT ist weit mehr als die Abwehr von Terrorismus. Auch wer als Whistleblower auf Missstände hinweist oder gegen Rechtsextreme in der Hofburg oder für Tierschutz demonstriert, gerät ins Visier der Behörde.

7. Rund 100 Straftaten definieren den "verfassungsgefährdenden Angriff", 40 davon wenn sie aus "religiösen oder weltanschaulichen Motiven" begangen werden.

8. Das BVT darf alle Daten 6 Jahre lang speichern. Wer auf diese Daten zugreift wird aber nur 3 Jahre lang gespeichert.

9. Österreich hat bald zehn neue Geheimdienste, denn neben dem BVT bekommen auch alle 9 Landesämter für Verfassungsschutz dieselben Befugnisse.

Jeder Landeshauptmann (=Ministerpräsident) hat also bald seinen eigenen Geheimdienst.




Unsere 5 Forderungen


Die Unterzeichner dieser Petition fordern von der Österreichischen Regierung und dem Nationalrat folgende fünf Punkte anlässlich des geplanten Staatsschutzgesetzes.

Faktenbasierte Sicherheitspolitik - Das Staatsschutzgesetz muss zurück an den Start und nach einer umfassenden Evaluierung der Überwachungssituation, der Ermittlungsstatistiken und einer faktenbasierten Erhebung des Sicherheitsbedarfs neu ausgerichtet werden. Bevor die Bundesregierung Grundrechte einschränken darf, muss sie nachweisen, dass ihr Vorhaben notwendig und verhältnismäßig ist.

Klare Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten - Der Staatsschutz darf nicht gleichzeitig Polizei sein und Überwachungsbefugnisse wie ein Geheimdienst haben. Es braucht eindeutige Zuständigkeiten.

Keine Repression gegenüber Zivilgesellschaft, Journalisten und "Whistleblowern" - Die Aufgabe des Staatsschutzes darf sich nicht auf "Wald- und Wiesen"-Delikte erstrecken. Der "verfassungsgefährdende Angriff" muss auf wirklich schwere Straftaten reduziert werden und darf nicht allgemeine Grundrechte wie das Demonstrationsrecht oder die Pressefreiheit einschränken.

Starker Rechtsschutz, kein "pre-crime" - Für jede Überwachungsmaßnahme müssen konkrete Verdachtsmomente und die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs schriftlich begründet und richterlich genehmigt werden. Die parlamentarische Kontrolle muss ausgebaut und die Transparenz über die Tätigkeiten der Sicherheitsbehörden muss verstärkt werden.

Keine bezahlten Spitzel - Die Praxis im In- und Ausland zeigt, dass der Einsatz von "Vertrauenspersonen" im rechtsstaatlichen Verfahren oft zu Schwierigkeiten – und bei bezahlten Spitzeln nicht selten zu skandalösen Auswüchsen – führt. Österreich sollte aus den Erfahrungen anderer Länder lernen, anstatt deren Fehler zu wiederholen. Auch der Einsatz unbezahlter "V-Leute" (Spitzel) sollte im Einklang mit der Strafprozessordnung sauber geregelt werden.


https://staatsschutz.at/

FAZIT:


Mit einer schwammigen Definition des "verfassungsgefährdenden Angriffs" schafft das Gesetz die Grundlage für eine überschießende Überwachung unbescholtener Bürgerinnen und Bürger. Obwohl derart schwerwiegende Eingriffe in die Privatsphäre sorgfältiger Kontrolle bedürfen, wurden keine effizienten Rechtsschutzmechanismen vorgesehen. Ein vorgeschobener Zweck soll offenbar alle Mittel heiligen. Der AKVorrat sieht im Gesetzesentwurf die Schaffung der Grundlage eines Inlandsgeheimdienstes und lehnt ihn daher zur Gänze ab. Gleichzeitig erkennt der AKVorrat aber an, dass Maßnahmen zur Terrorbekämpfung nötig sind. Diese sollten allerdings in einem offenen Stakeholderdialog ausgearbeitet und sehr genau hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Grundrechtskonformität evaluiert werden.






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