Kostenlos ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger hat vor Gericht auch in zweiter Instanz ein Verfahren gegen FPÖ-Chef Wien

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Petitionen - Unterstützung Published date: 15/09/2024 Modified date: 15/09/2024
  • Land: Austria
  • Region: Wien
  • Stadt: Wien

ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger hat vor Gericht auch in zweiter Instanz ein Verfahren gegen FPÖ-Chef Herbert Kickl verloren.

Der ÖVP-Politiker darf nicht mehr behaupten, dass FPÖ-Chef in heimliche Aufnahme oder Veröffentlichung des "Pilnacek-Files" involviert war.

Im Frühjahr war der ÖVP-Abgeordnete vom Handelsgericht Wien dann dazu verurteilt worden, diese Behauptung zu unterlassen bzw. zu widerrufen. Hanger berief, das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte nun die Erstinstanz.

OLG bestätigte Erstinstanz
Das Handelsgericht hatte einer von Kickl deswegen eingebrachten Klage vollumfänglich stattgegeben. Dem folgte das OLG nun: Bei der Äußerung handle es sich nicht wie von Hanger vorgebracht um eine Wertung, sondern um eine Tatsachenbehauptung. Das ergebe sich aus dem Gesamtzusammenhang der Fragestellung ("Herr Hanger, haben Sie denn einen Verdacht, von wem das Ganze gesteuert ist und von wem das Ganze kommt?") und Hangers Antworten ("Aber ja, natürlich.", "Ja, ganz klar von der FPÖ, das wissen wir auch." und "... aber der hauptsächliche Brunnenvergifter ist der Herr Kickl, das ist einfach so, und dem trau ich das schon zu, ja."), heißt es im Erkenntnis des OLG.

Aus dem Sachverhalt ergebe sich auch gerade nicht, dass Kickl an der Herstellung bzw. der Veröffentlichung der Audioaufzeichnung beteiligt gewesen sei, so das Gericht weiter. Ersteres habe Hanger im Prozess dann auch gar nicht mehr behauptet. Hinsichtlich einer Beteiligung Kickls an der Veröffentlichung ergehe sich der ÖVP-Abgeordnete "nur in Vermutungen". Einen Beweis dafür habe er nicht erbracht.

Gegen die Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr möglich. Hanger steht aber noch eine außerordentliche Revision zur Verfügung.

"Es freut uns sehr, dass nun auch der Dreier-Senat in der Berufungsverhandlung zur Auffassung gekommen ist, dass Kollege Hanger nicht mehr als haltlose Anschuldigungen verbreitet", so FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker in einer Aussendung. In diesem Fall sei der ÖVP-Abgeordnete aber zu weit gegangen. "Seine frei erfundenen Vorwürfe gegen die FPÖ und Herbert Kickl verwirklichen die üble Nachrede, die Ehrenbeleidigung und die Kreditschädigung, und bei derart schwerwiegenden Verstößen müssen wir uns zur Wehr setzen."




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