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ÖKOZID – DAS FEHLENDE 5. VERBRECHEN GEGEN DEN FRIEDEN
Seit über drei Jahren setzen wir uns für die internationale Strafbarkeit schwerer Umweltverbrechen ein. Seitdem hat sich viel getan. Weltweit unterstützen prominente Befürworter unser Anliegen, den Ökozid zu einem Völkerrechtsverbrechen zu erklären. Bürgerinitiativen haben sich gebildet und Organisationen und Parteien sprechen sich öffentlich für eine rechtliche Regelung des Ökozids aus.
Wir kennen zur Zeit vier Völkerrechtsverbrechen, auch die vier Verbrechen gegen den Frieden genannt. Sie sind die “schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren” und verlangen daher ein gemeinsames Vorgehen der Völkergemeinschaft: Genozid (Völkermord), Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression. Ökozid- die massive Zerstörung unserer Umwelt- ist für uns das fehlende 5. Verbrechen gegen den Frieden.
Im April 2010 reichte die britische Rechtsanwältin, Aktivistin und Autorin Polly Higgins bei den Vereinten Nationen ein, Ökozid zu einem Völkerrechtsverbrechen zu erklären. Seitdem ist es uns gelungen, weltweit prominente Unterstützung für den Vorschlag zu sammeln.
Wie kann der Ökozid zum 5.Verbrechen gegen den Frieden (=Völkerrechtsverbrechen) erklärt werden?
Niger Delta, Nigeria ©Elaine Gilligan Friends of the Earth
Zu Kriegszeiten ist die Verursachung weiträumiger, langandauernder und schwerwiegender Schäden an der natürlichen Umwelt bereits ein anerkanntes Völkerrechtsverbrechen (Art. 8 (2)(b) Römisches Statut). Rechtliche Definitionen dessen, was als umfangreiche Beschädigung und Zerstörung zu Kriegszeiten gilt, sind bereits vorhanden (ENMOD Konvention). Mit den bereits existierenden vier Völkerrechtsverbrechen und dem internationalen Strafgerichtshof zur Verfolgung dieser Straftaten steht uns bereits ein wichtiges rechtliches Grundgerüst zur Verfügung. Alles, was wir noch tun müssen ist Ökozid als fünftes Verbrechen gegen den Frieden in das Römische Statut aufzunehmen.
Die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs ist im sogenannten Römischen Statut geregelt. Es braucht nur eine Partei des Römischen Statuts seine Änderung fordern, um eine Überprüfung einzuleiten. Für die rechtmäßige Änderung des Römischen Statuts braucht es die Stimmen von 81 Staatsoberhäuptern der insgesamt 122 Vertragsparteien des Römischen Statuts.
Was ist das Römische Statut und warum kommt dem Internationalen Strafgerichtshof im Völkerrecht eine Sonderrolle zu? Erfahren Sie mehr hier.
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Österreich
Was hat sich bis jetzt in Österreich getan? – Entwicklung der öffentlichen Unterstützung in Österreich
Seit Ende Oktober 2012 sind wir in Österreich aktiv - seitdem hat sich viel getan. Politiker, NGO-Vertreter und Prominente setzen sich inzwischen öffentlich für die internationale Strafbarkeit des Ökozids ein und rufen die Bundesregierung zum Handeln auf. Ab sofort können auch Sie das tun und viel damit erreichen. Mit einer Avaaz-Petition in Österreich kann die Bundesregierung ab sofort aufgerufen werden, bei den Vereinten Nationen die Initiative die internationale Strafbarkeit schwerer Umweltverbrechen (Ökozid) zu ergreifen. Nehmen Sie sich eine Minute Zeit und unterschreiben Sie den Aufruf an Bundeskanzler Faymann. Zur Petition geht es hier.
http://www.avaaz.org/de/petition/Herr_Bundeskanzler_treten_sie_dafuer_ein_dass_Umweltverbrechen_durch_Gesetz_unter_Strafe_gestellt_werden/?cmfScdb
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